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	<title>Kommentare zu: Das Bundeswaldgesetz</title>
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	<description>Wald kaufen &#38; verkaufen</description>
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		<title>Von: K. Breschke</title>
		<link>http://www.wald-prinz.de/das-bundeswaldgesetz/174/comment-page-1#comment-3539</link>
		<dc:creator>K. Breschke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 18:10:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://wald-prinz.de/?p=174#comment-3539</guid>
		<description>Hallo,

ich habe vor 20 Jahren ein Grundstück gekauft, dass aus Wiesenfläche sowie einer kleine Waldfäche von ehemals  ca. 40 alten Bäumen, überwiegend Kiefern, einigen Eichen, Eschen, Buchen, Birken und paar Sträuchern oder Büschen bestand.Bei der Vorbesitzerin waren von den Bäumen ca. 7 abgängig. Durch einen Schädling ist, zu meiner Zeit, bei 4 Buchen die Rinde abgefallen und dann sind diese trocken und morsch geworden. Durch einen Sturm sind zwei davon umgefallen und haben zwei Kiefern mit umgerissen bzw, abgebrochen. Diese wurden dann von mir aus dem Wäldchen entfernt. Bei einem weiteren Sturm sind nochmals einige Kiefern, die sich ohne den Schutz der Buchen nicht mehr halten konnten zu Bruch gegangen. Insgesamt sind, mit Vorbesitzerin, große 15 Bäume abgängig und das Wäldchen ziemlich licht. Durch Selbstaussaat haben sich inzwischen ca.30 Eichen ( 60- 100 cm groß) ca. 70 Birken 150-250 cm hoch, Wildwacholder, Minikiefern und einige Büsche angesiedelt. In einem Bereich, wo von sich aus nichts nachkam, habe ich ca 150  Buchen und Eschensetzlinge von 60- 80 ca Größe von einer Baumschule nachpflanzen lassen. Dies ist inzwischen 2 Jahre her und sie sind auch alle angegangen. Die &quot; alte&quot; Fläche  bzw. über die Baumstumpfen ca 3 meter hinaus sind also wieder aufgeforstet. Ist das ausreichend bzw. nach was muss ich mich richten das mein kleiner Wald in seiner ursprünglichen Größe erhalten bleibt und andererseits sich meine Wiesenfläche nicht verkleinert. Gibt es da irgendwelche Richtwerte, Faustregeln o.ä.? Grenzsteine die, die einzelnen Gebiete, abgrenzen gibt es jedenfalls nicht und das Waldgesetz gibt darüber ja auch konkret keine Auskunft!

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!

MfG

K. Breschke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe vor 20 Jahren ein Grundstück gekauft, dass aus Wiesenfläche sowie einer kleine Waldfäche von ehemals  ca. 40 alten Bäumen, überwiegend Kiefern, einigen Eichen, Eschen, Buchen, Birken und paar Sträuchern oder Büschen bestand.Bei der Vorbesitzerin waren von den Bäumen ca. 7 abgängig. Durch einen Schädling ist, zu meiner Zeit, bei 4 Buchen die Rinde abgefallen und dann sind diese trocken und morsch geworden. Durch einen Sturm sind zwei davon umgefallen und haben zwei Kiefern mit umgerissen bzw, abgebrochen. Diese wurden dann von mir aus dem Wäldchen entfernt. Bei einem weiteren Sturm sind nochmals einige Kiefern, die sich ohne den Schutz der Buchen nicht mehr halten konnten zu Bruch gegangen. Insgesamt sind, mit Vorbesitzerin, große 15 Bäume abgängig und das Wäldchen ziemlich licht. Durch Selbstaussaat haben sich inzwischen ca.30 Eichen ( 60- 100 cm groß) ca. 70 Birken 150-250 cm hoch, Wildwacholder, Minikiefern und einige Büsche angesiedelt. In einem Bereich, wo von sich aus nichts nachkam, habe ich ca 150  Buchen und Eschensetzlinge von 60- 80 ca Größe von einer Baumschule nachpflanzen lassen. Dies ist inzwischen 2 Jahre her und sie sind auch alle angegangen. Die &#8221; alte&#8221; Fläche  bzw. über die Baumstumpfen ca 3 meter hinaus sind also wieder aufgeforstet. Ist das ausreichend bzw. nach was muss ich mich richten das mein kleiner Wald in seiner ursprünglichen Größe erhalten bleibt und andererseits sich meine Wiesenfläche nicht verkleinert. Gibt es da irgendwelche Richtwerte, Faustregeln o.ä.? Grenzsteine die, die einzelnen Gebiete, abgrenzen gibt es jedenfalls nicht und das Waldgesetz gibt darüber ja auch konkret keine Auskunft!</p>
<p>Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!</p>
<p>MfG</p>
<p>K. Breschke</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.wald-prinz.de/das-bundeswaldgesetz/174/comment-page-1#comment-3526</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 17:40:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://wald-prinz.de/?p=174#comment-3526</guid>
		<description>Hallo Herr Schöneburg,
Solche Dinge sind in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg sagt dazu in seinem § 40 &quot;Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen&quot; Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. 
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz formuliert es wie folgt: “§ 23 Aneignung von Walderzeugnissen; (1) Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.”

Also am besten mehrmals hintereinander spazieren gehen ;-)

Beste Grüße - Wald-Prinz.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Schöneburg,<br />
Solche Dinge sind in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg sagt dazu in seinem § 40 &#8220;Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen&#8221; Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar.<br />
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz formuliert es wie folgt: “§ 23 Aneignung von Walderzeugnissen; (1) Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.”</p>
<p>Also am besten mehrmals hintereinander spazieren gehen <img src='http://www.wald-prinz.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Beste Grüße &#8211; Wald-Prinz.de</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Schöneburg</title>
		<link>http://www.wald-prinz.de/das-bundeswaldgesetz/174/comment-page-1#comment-3524</link>
		<dc:creator>Schöneburg</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 16:11:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://wald-prinz.de/?p=174#comment-3524</guid>
		<description>Guten Tag,

mich würde dringend interessieren, ob es vom Gesetz her gestattet ist, wenige alte Holzstücke,  die auf dem Waldboden liegen, aufgelesen und mitgenommen werden dürfen, um es als Brennholz zu verwerten?
Kann ich fünf kleine Holzstämme, die auf dem Boden lagen, mitnehmen?
Danke für eine fachlich Auskunft.

Mit frdl. Grüßen

S. Schöneburg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>mich würde dringend interessieren, ob es vom Gesetz her gestattet ist, wenige alte Holzstücke,  die auf dem Waldboden liegen, aufgelesen und mitgenommen werden dürfen, um es als Brennholz zu verwerten?<br />
Kann ich fünf kleine Holzstämme, die auf dem Boden lagen, mitnehmen?<br />
Danke für eine fachlich Auskunft.</p>
<p>Mit frdl. Grüßen</p>
<p>S. Schöneburg</p>
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