Motorsägenführerschein

Baumfäller
Waldarbeit ist unfallträchtig! – Bild: Fotolia, #4996577

Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer
nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.

In der Praxis ist ein zunehmendes Interesse an der Selbstwerbung von Brennholz aufgrund gestiegener Energiepreise zu beobachten. Große Stückzahlen von Motorsägen werden für diese Zwecke auch über den Nicht-Fachhandel in den Markt gebracht. In den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist der Motorsägenführerschein bereits Pflicht, in anderen wird die Vorraussetzung zur Brennholzselbstwerbung demnächst folgen.

Da die so genannten Brennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, ist man sich im Kreis der beteiligten Institutionen einig, dass Aufklärung und Standards helfen, Unfälle zu vermeiden. Ferner treten die privaten Brennholzselbstwerber auch außerhalb ihrer Privatsphäre mit Dritten in ein Vertragsverhältnis, dem besondere Beachtung geschenkt werden muss. Die Landesforsten und viele kommunale und private Forstbetriebe haben sich den PEFC-Standards (Das Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) verschrieben, die die Inhalte des vorliegenden Merkblattes zur Voraussetzung machen. Es besteht die Notwendigkeit, einerseits den Umgang mit der Motorsäge zu qualifizieren bzw. andererseits eine Qualifizierung zu fordern.