Wildschäden im Wald – das kosten sie wirklich

Ewiger Zankapfel Wildschaden: Die Diskussion um überhöhte Wildbestände und die daraus resultierenden Schäden im Wald gehört zu den Dauerbrennern forstwirtschaftlicher Diskussionen. Knospen, Triebe und Blätter von jungen Bäumen sind eine natürliche Nahrungsgrundlage für Wildtiere. Der Verbiss im Wald führt vielerorts zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der waldbaulichen Ziele und des ökologischen Gleichgewichts. Schälschäden durch Rotwild können sogar in nur einem einzigen Winter ein ganzes Waldstück um Tausende von Euro entwerten.



Niedrigere Verkaufserlöse durch Wildschäden

Ganz eklatant werden die tatsächlichen Kosten der Wildschäden beim Verkauf eines Waldstücks deutlich.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: In der Eifelgemeinde Müllenbach in unmittelbarer Nähe zum Nürburgring stand 2013 ein Waldstück zum Verkauf. Unter rein wirtschaftlichen Aspekten eine perfekte Fichten-Parzelle. Mittelgebirgslage über 500 m, Nordausrichtung, leichte Hanglage hin zum Wiesental mit guter Wasserversorgung und ohne Staunässe-Gefahr, Erstaufforstung auf fruchtbarem Boden, hervorragend erschlossen, kaum Windwurfgefahr. Alles könnte so schön sein, wenn da nicht die massiven Schälschäden wären.

Kaum ein Baum verschont geblieben: Im Laufe der letzten rund 20 Jahre ist in dem Bestand kaum ein Baum vom schälenden Rotwild verschont geblieben. Als wenn die bereits tief ins Holz gewachsenen Altschäden nicht schon schlimm genug gewesen wären, hat sich das (kurz vor dem Verhungern stehende) Rotwild im scharfen Winter 2012/13 erneut massiv an den Fichten vergangen. Auf den Hektar waren 150 frisch geschälte Fichten zu beklagen. Damit waren auch die letzten bisher noch unbeschädigten Bäume nun nachhaltig geschädigt.

Konkreter Kaufpreis-Abschlag: Was bedeutet das nun in Zahlen? Wäre der Fichtenbestand ohne Wildschäden, hätte der Waldbesitzer vom Käufer für dieses „Sahnestück“ einen Quadratmeterpreis von 1,25-1,35 € erzielt. Aber vor dem Hintergrund des irreparabel geschädigten Bestandes einigte man sich auf gerade einmal 0,85 €/m². Dazwischen liegt eine Differenz von 4.000-5.000 €/ha! Da der Waldbesitzer bis dato noch nicht ein einziges Mal Wildschäden geltend gemacht hat, entspricht diese Preisdifferenz dem ganz konkreten über Jahre hinweg kumulierten Wildschaden.

Aber das Wild war doch schon immer da…: Nein war es nicht! Damit auch wirklich kein Zweifel übrig bleibt, möchten wir hier einen altgedienten, inzwischen pensionierten Eifel-Förster und ehemaligen Forstamtsleiter zitieren: „In meiner Anfangszeit als Forstmann und Jäger kann ich mich in all den Revieren vom Nürburgring bis nach Mayen an kein einziges Stück Rotwild erinnern. In diesem Bereich gab es früher schlichtweg kein Rotwild. Und dann ging’s los..“.

Niedrigere Durchforstungserlöse

Von Jägern und Jagdpächtern hört man sehr gerne auch das Argument „Es reicht ja aus, wenn genug Bäume für den Endbestand übrig bleiben. Alles andere wird doch eh bei den Durchforstungen heraus geschlagen“. Ja sehr nett. Denn erstens möchte man als Waldbesitzer doch gerne selbst entscheiden, welche Bäume man entnimmt und welche Bäume man stehen lässt. Und zweitens ist der Durchforstungserlös der geschädigten Stämme deutlich niedriger, als wenn qualitativ einwandfreies Holz anfällt. Auch hier ein konkretes Zahlenbeispiel anhand einer echten Verkaufsabrechnung:

Holzabrechnung - Bild: Wald-Prinz.de
Wenn Fichtenholz mit alten Rotwild-Schälschäden nur noch als Industrieschichtholz vermarktet werden kann, kostet das den Waldbesitzer schnell 30-50 €/Fm an Erlös – Bild: Wald-Prinz.de

Holz mit Schälschäden minderwertig: Bei Fichtenholz folgt auf die Schälschäden regelmäßig ein Pilzbefall, der zur Entwertung des Holzes führt. Der wertvollste, untere Teil der Stämme ist dann meist nur noch als sog. Industrieschichtholz zu vermarkten. Im konkreten Fall der o.a. Abrechnung musste der Waldbesitzer für das minderwertige Industrieschichtholz (IS) zur Herstellung von Spanplatten einen Preis von gerade einmal 10,00 € je Raummeter akzeptieren. Demgegenüber steht ein Ertrag von 51,50-61,50 €/Fm für qualitativ gutes Holz (B) mit einer Stärke von 15-25 cm (1b2 bzw. 2a). Selbst für Holz mit Fehlern (C-Qualität) betrug der Erlös noch 43,78-52,28 €/Fm. Durch diesen Preisabschlag aufgrund der Wildschaden-Holzentwertung kommt so schnell ein Mindererlös von 400-800 €/ha je Durchforstung zusammen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Schälschäden immer als erstes herausgeschnitten werden. Man ist also gezwungen vorzeitig Bäume zu entnehmen, die ohne Wildschaden noch Jahre „ins Holz“ gewachsen wären.

Durch Schälschäden entwertetes Holz bringt nur einen Bruchteil des möglichen Erlöses - Bild: Wald-Prinz.de
Durch Schälschäden entwertetes Holz bringt nur einen Bruchteil des möglichen Erlöses – Bild: Wald-Prinz.de

Erhöhter Aufwand durch Wildzäune

Wildzaun ist gleich viermal teuer! Teuer in der Anschaffung, teuer im Aufbau, teuer im Unterhalt und teuer in der Entsorgung. Wer zahlt für diesen Aufwand? Richtig – der Waldbesitzer.

Mindestens 5,00 € je Meter: Selbst wenn man seine eigene Arbeitszeit nicht rechnet, ist ein Wildzaun nicht unter 5,00 € je laufender Meter zu haben. Soviel kostet alleine das Knotengeflecht, die Pfosten, der Spanndraht und die Drahtspanner. Hinzu kommen die Kosten für Werkzeuge (Pfahlramme oder Vorschlaghammer, Spannschine/Spanngerät, Spezialzange etc.).

Knotengeflecht-Wildzaun (200/23/15) gegen Rotwild mit engem Pfostenabstand - Bild: Wald-Prinz
Knotengeflecht-Wildzaun (200/23/15) gegen Rotwild mit engem Pfostenabstand – Bild: Wald-Prinz.de

Ein Hektar Wald (10.000 m²) muss selbst im unrealistischen quadratischen Fall mit mindestens 400 Metern Wildzaun geschützt werden. Bei Kosten jenseits von 5,00 €/m ergeben sich so schnell Zaunkosten von 2.500-3.000 €/ha – ohne Arbeitslohn wohlgemerkt.

Erhöhter Aufwand durch Einzelschutzmaßnahmen

Wer keinen Wildzaun aufstellen kann oder will, dem bleiben nur Einzelschutzmaßnahmen übrig. Die klassischen Maßnahmen einmal von der Kostenseite her betrachtet:

Schälschutznetz gegen Rotwild - Bild: PolyNet
Schälschutznetz gegen Rotwild – Bild: PolyNet

Schälschutznetze: Gegen schälendes Rotwild helfen einigermaßen dauerhaft nur Schälschutznetze aus Kunststoff. Die 100m-Rolle POLY-Net kostet ca. 25 €. Für einen Hektar 20-30 jährigen Fichtenbestand sind rund 20 dieser Rollen notwendig. Damit sind aber dann beileibe nicht alle, sondern nur die wichtigsten, die Z-Bäume + ein paar Reservebäume geschützt. Mehr macht wirtschaftlich keinen Sinn, da der Baum zum Umwickeln der Schälschutznetze zuvor aufwendig geastet werden muss. Nach der ganzen Plackerei hat man dann für rund 500 €/ha zumindest für den Kernbestand ein Mindestmaß an Schälschutz erreicht.

Terminaltriebschutzmanschetten: Wer mit Douglasie oder Fichte anpflanzt, wird dies mit Pflanzzahlen von ca. 2.500/ha machen. Um nur den Terminaltrieb jeder einzelnen Pflanze zu schützen, benötigt man also rund 2.500 Terminaltriebschutzmanschetten. Das kostet 375 €/ha alleine für die Manschetten.

Wuchs- und Schutzhüllen: Wer mit Eiche aufforsten möchte, kommt angesichts des Wilddrucks durch Nager, Reh- und Rotwild um den Einsatz von Kunststoff-Schutzhüllen kaum herum. Kaum ein Jagdpächter macht sich wirklich Gedanken, was diese Einzelschutzmaßnahme tatsächlich kostet. Die Kunststoffhülle selbst ist kaum unter 2,00 €/Stück zu bekommen. Um der Hülle Halt zu geben wird ein Akazienstab o.ä. benötigt. Macht zusätzliche 0,50 €/Stab. Die Pflanzzahl liegt bei Eiche auf Freifläche bei 6.000 Stück/ha. Am Ende des Tages kostet also alleine der Einzelschutz mit Schutzhüllen rund 15.000 €/ha.

Wuchshüllen für Eichen, Fegeschutzspirale und Terminatriebschutzmanschätten für Buchen; wie soll sich dieser Aufwand je rechnen? - Bild: Wald-Prinz.de
Tubex-Wuchshülle inkl. Tonkinstab für jede einzelne Eiche, Fegeschutzspirale und Terminatriebschutzmanschette für Buchen; der immense Wilddruck läßt Anpflanzungen zur Liebhaberei verkommen, denn wie soll sich dieser Aufwand je rechnen? – Bild: Wald-Prinz.de

Jagdpächter haben es in der Hand

Alleine die Jagdausübenden, i.d.R. die Jagdpächter, können die Not der Waldbesitzer hinsichtlich der Wildschäden lindern.

Jäger lieben hohe Wildbestände: Egal wie die Waidmänner offiziell argumentieren mögen – jeder Jäger freut sich über hohe Wildbestände. Alles andere wäre auch seltsam. Je größer und attraktiver der Wildbestand, desto höher ist die Bereitschaft eine hohe Jagdpacht zu entrichten, Jagdeinrichtungen zu bauen und zu unterhalten, Kirrungen anzulegen etc. Anders, als man gemeinhin glaubt, sind Jäger i.d.R. keine schießwütigen Waffennarren. Sonst gäbe es diese riesigen Wildbestände nicht. Während Förster und Waldbesitzer unisono eine verstärkte Bejagung insbesondere der Rotwildbestände fordern, kommen die Jäger bzw. Jagdpächter dieser Forderung eher widerwillig nach. Sie haben Freude an einem möglichst starken Hirschrudel, dem edelsten aller Beutetiere. Sie sind der Auffassung, dass der deutsche Wald höhere Wildzahlen vertragen würde, wenn das Wild mehr Ruhe hätte und die je nach Bundesland verbotene Winterfütterung abgeschafft würde.

Wildschaden unbedingt melden: Jagdpächter sollten allerdings endlich erkennen, dass sie die überhöhten Wildbestände auf Kosten der Waldbesitzer heran hegen. Aber Waldbesitzer sollten sich keinen Illusionen hingeben, ein Jagdpächter wird den Wildbestand ohne Not nicht auf ein verträgliches Maß reduzieren bzw. aufwändige Maßnahmen ergreifen, um den Wilddruck zu reduzieren. Aus Sicht des einzelnen leidtragenden Waldbesitzers bleibt nur die halbjährliche Wildschadensmeldung. Nur über sie kann er auf den verantwortlichen Jagdpächter einen gewissen monetären und auch öffentlichen Druck aufbauen. Geschädigte Waldbesitzer sollten sich nicht scheuen, Verbiss- und Schälschäden zumindest anzumelden. Polizei oder Forstamt sind allerdings der falsche Adressat. In der Regel ist ein wirtschaftlich relevanter Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde im Rahmen einer sog. „Waldwildschadensanmeldung“ bekannt zu geben. Aber Achtung: Wildschäden müssen bis immer bis zu den beiden Stichtagen zum 1. Mai bzw. bis zum 1. Oktober eines Jahres schriftlich angemeldet werden. Wer diese beiden Termine verpasst, hat Pech gehabt. Alte Wildschäden können nicht mehr geltend gemacht werden.

Mit der Wildschadensanmeldung wird der Wildschaden öffentlich. Je mehr Wildschadensmeldungen gemacht werden, desto eher wird sich in dem betroffenen Revier etwas ändern. Das muss nicht immer in einem erhöhten Abschuss münden. Bereits die Anlage von Wildäckern kann einen schadensmildernden Beitrag leisten. Aber ohne Wildschadensmeldungen wird sich nie etwas ändern!