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5 Kommentare

  1. Sehr geehrte

    Ich möchte demnächst ein Grundstück mit Wald von 5000 m³ kaufen

    Auf was muss ich beachten bevor meine Unterschrift hinterlegt ist.
    Gibt es Richtlinien ein Flurstück zu pflegen und kommen mir Kosten auf?

    Ich bitte im Ihre Mithilfe.

    Vielen Dank

    A.Rügen

  2. Hallo Herr Rügen,

    da Wald eine Immobilie ist, handelt es sich beim Kauf immer um einen Notarvertrag. Grundsätzlich achtet der Notar schon darauf, dass alles rechtmäßig abläuft.
    Richtlinien, ein Flurstück zu pflegen, gibt es in dem Sinne nicht. Wenn man Verfechter eines “naturbelassenen” Waldes ist, kann man seinen Wald in einem gewissen Rahmen sich selbst überlassen. § 11 Bundeswaldgesetz sagt lediglich “Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden“, es gibt z.B. keine Regelung, wie und in welchen Abständen der Wald durchforstet werden muss. Es gibt allerdings auch hier Einschränkungen. Wenn sich z.B. der Borkenkäfer auf einem Waldgrundstück ganz besonders heimisch fühlt, weil frisch geschlagenes Holz in Mengen umherliegt, ist der Waldbesitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
    Hinsichtlich der Kosten, dürfen wir Sie auf den hervorragenden Artikel “Waldkauf & Waldbesitz: Die Nebenkosten” verweisen – der zufällig auf Wald-Prinz.de erschienen ist ;-)

    LG – der Wald-Prinz

  3. Sehr geehrter Damen und Herren.

    Ich habe mir in meinen Wald einen alten Bauwagen gestellt, damit ich besser arbeiten kann.Jetzt beschwert sich der zuständige Förster, daß es nicht erlaubt sei einen Bauwagen abzustellen.
    Stimmt das?
    Besten Dank für Ihre Antwort
    MfG
    K.hilzinger

  4. Hallo Herr Hilzinger,

    das ist mal eine gute Frage.. Sehr wahrscheinlich kommt § 35 Baugesetzbuch (BauGB) “Bauen im Außenbereich” zur Anwendung. Dort heißt es:

    (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
    1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, [..]

    Demnach könnte Sie argumentieren, dass die temporäre (?) Aufstellung des Bauwagens Ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Aber wir sind auch nur Berufslaien bei juristischen Fragen.

    Vielleicht kontaktieren Sie den Förster noch einmal und sagen ihm, dass Sie sich tatsächlich unsicher fühlen und auf welcher juristischen Grundlage er der Meinung ist, dass der Bauwagen da weg muss. Wenn das Waldstück hinreichend abgelegen ist, so dass Sie Ihre Forstwerkzeuge immer ewig weit schleppen müssen, könnte das ein gutes Argument für eine Genehmigung sein.

    Liebe Grüße – der Wald-Prinz

  5. Guten Tag,
    ich will mir eine Schutzhuette in meinem Wald bauen und stelle mir folgende Fragen:

    a) Welches Holz verwendet man besten?
    b) Bis zu welcher Größe darf man bauen?
    c) Kennen Sie Unternehmen, die Erfahrung mit dem Bau einer solchen Hütte haben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lothar Krug

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