Grundsteuer Wald verstehen und berechnen
Wald und Grundsteuer? Alles halb so wild! Aber eine Zahl im Bescheid über den Grundsteuerwert müssen Waldbesitzer genauestens kontrollieren!
Waldrecht und Forstrecht bei Wald-Prinz.de. Bundeswaldgesetz und Landeswaldgesetz sollten dem Privatwaldbesitzer bekannt sein. Der Wald-Prinz erläutert die wichtigsten Passagen.
Wald und Grundsteuer? Alles halb so wild! Aber eine Zahl im Bescheid über den Grundsteuerwert müssen Waldbesitzer genauestens kontrollieren!
Jeder kennt irgendeinen Stadtwald. Aber die wenigsten wissen, dass mehr als 100 Städte in Deutschland jeweils über 1.000 Hektar Wald besitzen. Nur bei Wald-Prinz.de finden Sie eine Liste der größten deutschen Stadtwälder mit mehr als 1.000 Hektar.
Keine Grunderwerbsteuer beim Waldkauf? Der Bundesfinanzhof hat entschieden. Wer clever ist, kann beim Waldkauf tausende Euro sparen. Der Wald-Prinz erklärt, wie es geht.
Wem gehört der deutsche Wald? Wer ist der größte Waldbesitzer in Deutschland? Welches Bundesland hat die größte Waldfläche? Der Wald-Prinz gibt die Antwort!
Die Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind als Träger der Sozialversicherung zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in der Forstwirtschaft. Spätestens, wenn nach dem ersten Waldkauf ein Aufnahmebescheid der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Briefkasten liegt, stellen sich dem Waldbesitzer einige Fragen.
Auch Privatwaldbesitzer erhalten 100-120 €/ha Nachhaltigkeitsprämie! Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Konjunkturpakets 500 Mio. € „für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ bereit.
Holzverkauf & Umsatzsteuer Zweierlei Umsatzsteuer auf einer Rechnung? Ja das Umsatzsteuergesetz in Deutschland ist eines der komplexeren. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet
Grenzstein suchen: Der Wald ist ein schwieriges Terrain zur Grenzstein-Suche. Wald-Prinz gibt Tipps, um „verschundene“ Grenzsteine wieder aufzufinden.
Der Kauf von Waldgrundstücken ist für viele Neuland. Wald-Prinz erklärt, welche Einmalkosten beim Waldkauf anfallen und mit welchen laufenden Aufwendungen der frischgebackene Waldbesitzer zu rechnen hat.
Wald kann wie jede andere Immobilie auch gekauft werden. Da Wald eine Immobilie ist, muss entsprechend der Regelungen des BGB ein Kaufvertrag immer vor einem Notar geschlossen werden.
Ab wann besitzt man genug Geld für eine eigene Jagd? Bei wem und wie macht man Wildschaden geltend? Muß man einen Hochsitz auf seinem Waldgrundstück dulden? Das Bundesjagdgesetz gibt die Antwort.
Ein Kaufvertrag, bei dem Wald seinen Besitzer wechselt, muss entsprechend der Regelungen des BGB immer vor einem Notar geschlossen werden. Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor und fragt im Vorfeld die notwendigen Informationen bei Verkäufer, Käufer und dem Grundbuch ab.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass im Fall eines Grundstückseigentümers und Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Das Urteil kippt die Zwangsbejagung kleiner Waldgrundstücke!
Der beim Notar geschlossene Kaufvertrag über Wald mit einer Fläche größer ein Hektar (ha) ist erst dann wirksam, bis eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdsVG) vorliegt.
Das Bundeswaldgesetz im Volltext bei Wald-Prinz: Für Privatwald-Besitzer und solche, die es werden wollen, ist insbesondere das zweite Kapitel des Bundeswaldgesetzes von Interesse.
Im Rahmen des Bundeswaldgesetzes hat sich jedes deutsche Bundesland ein eigenes Landeswaldgesetz oder Landesforstgesetz gegeben.
Das Waldgesetz bzw. Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) im Volltext bei Wald-Prinz.de
Waldgesetz für Bayern: das bayrische Landeswaldgesetz im Volltext bei Wald-Prinz.de.
Brandenburger Waldgesetz: Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) im Volltext bei Wald-Prinz.de
Das hessische Forstgesetz (ForstG HE) im Volltext bei Wald-Prinz.de
Land Mecklenburg-Vorpommern Landeswaldgesetz: Das Waldgesetz für das Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) im Volltext bei Wald-Prinz.de
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Vom 21.März 2002 (Nds.GVBl. Nr.11/2002 S.112), geändert durch Art.16 des Gesetzes