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39 Antworten auf “Impressum

  1. Guten Tag,

    eine tolle Seite, herzlichen Grückwunsch
    Fundierte informationen, Preise, ansprechend und verständlich präsentiert. So etwas habe ich lange vermisst.
    Ich wäre auch bereit eine Beitrag zu zahle, weil ich die Infos sonst garnicht beschaffen kánn.
    Halten Sie Ihr Angebot, bauen sie es aus, es ist in meinen Augen einmalig und sehr nützlich.
    Was kann ich zur Weiterverbreitung Ihres Internetauftrittes tun?

  2. Hallo Robert,

    wir haben lange überlegt, ob wir Ihre Anfrage veröffentlichen und in der Konsequenz auch beantworten sollen. Denn die Art der Nutzung, die Sie im Kopf haben, geht aller Erfahrung nach, allen rundherum Beteiligten (Förster, Jagdpächter, Ortsbürgermeister, untere Baubehörde, Landwirte etc.) gegen den Strich. Aber diese Art von Fragen kommen häufig vor, daher hier die Antworten:

    @ Hütte im Außenbereich: gemäß § 35 Abs. 1 BauGB werden genau acht Arten von privilegierten Vorhaben im Außenbereich aufgezählt. Und zwar solche die:
    – einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
    – einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen
    -der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen
    – wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen
    – der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen
    – der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebes nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebes nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dienen
    – der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dienen.
    – der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist.

    Was Sie vorhaben fällt unter die Kategorie „Freizeitgrundstück“. Genau das ist nicht erwünscht! Die o.g. Privilegierten Bauvorhaben stellen damit eine Ausnahme vom Grundsatz gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dar, dass der Außenbereich vor baulicher oder sonstiger Inanspruchnahme zum Beispiel durch Freizeitnutzungen und damit allgemein vor Zersiedelung geschützt werden soll.

    Für diese Hütte gibt es auch kein Gewohnheitsrecht. Ihnen droht nach dem Kauf jederzeit die Abrissverfügung. Auch wenn eine Hütte in einem Kartenblatt eingezeichnet wäre, würde das am Sachverhalt nichts ändern.

    @ Strom & Wasser: Notstromaggregate kosten wenig. Für Licht reicht in Zeiten von LED eine Batterieversorgung. Einen Kühlschrank kann man mit Gas betreiben. Lösungen findet man da immer. Für Wasser gibt es eigentlich nur die Möglichkeit Regenwasser aufzufangen (Dach der Hütte). Brunnen bohren ist ein „No-Go“.

    @ Feuerstelle: In NRW und RLP dürfen Sie als Waldbesitzer das ganze Jahr über Feuer anzünden. Eine Feuerstelle (i.S. Grillplatz) wird hingegen wieder Ärger geben.

    @ Insektenhotel/Bienenstock/Vogelhäuser/Nistkästen etc.: Kein Problem!

    @ Grundschuld: Beim Verkauf wird ein Wald wie jede andere Immobilie auch idealerweise ohne finanzielle Lasten übergeben. Die Grundschuld kann vom Verkäufer an den neuen Eigentümer übertragen werden. Das ist auch möglich, wenn kein offenes Darlehen an den Wald geknüpft ist. Dabei wird der Eintrag im Grundbuch einfach übernommen und kann beispielsweise für einen neuen Kredit Ihrerseits beim eingetragenen Institut genutzt werden, falls Sie das möchten. Wenn aber noch ein Darlehen offen ist, können Sie das mit Zustimmung der kreditgebenenden Bank übernehmen. Im Anschluss zahlen Sie als neuer Eigentümer die geforderte Kreditsumme (wird also mit dem Kaufpreis verrechnet). Falls gewünscht, können Sie dann die Grundschuld löschen lassen. Fazit: erst mal klären, ob da noch ein Kredit offen ist. Ansonsten ist eine Grundschuld per se nichts schlimmes. Aber der Notar wird Sie darüber auf Wunsch bis ins Detail aufklären. Das ist sein Job. Kostet auch nichts extra.

    @ lokaler Förster: Nachdem (!) Sie den Wald gekauft haben, macht es immer Sinn mit dem lokalen Förster/Privatwaldbetreuer in Kontakt zu treten.

    @ Hochsitze: Diese jagdlichen Einrichtungen müssen Sie grundsätzlich akzeptieren. Und ja, aus Versehen erschossen zu werden kommt zwar selten vor, aber die Waidmänner sind teilweise auch nicht mehr die Jüngsten. Aber ein sauberer Blattschuss ist ein schneller und würdiger Tod. Und Sie landen in der Zeitung! ;-)

    @ Schild „Privatwald“: Schilder aufhängen können Sie. Aber dran halten muss sich niemand. Einem den Durchgang versperren dürfen Sie jedenfalls nicht. Auch das ist im jeweiligen Landeswaldgesetz geregelt.

    LG – der Wald-Prinz

  3. Hallo Astrid,

    @ 15a Wald: Zunächst einmal für alle (Jüngeren) die mitlesen: Ein Hektar hat 10.000 m², ein Ar ist der hundertste Teil (hekto = 100) und umfasst dementsprechend 100 m². Wir reden also über 1.500 m². Deswegen alleine wird die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten Und Gartenbau (SVLFG) noch nicht an Sie alle herantreten. Aber wenn Sie ja „Acker- und Gründland“ geerbt haben, werden Sie wohl über die Mindestgrenze von 2.500 m² hinauskommen. Eine Befreiung von der SVLFG ist daher ausgeschlossen. Damit wäre auch schon alles gesagt zum Thema Pflichtversicherung.

    Wenn wir über ein Stück reden, was realistisch auch in Brand geraten könnte (Kiefer auf sandigem Boden), kann man über eine Waldbrandversicherung nachdenken. Aber dann würden wir an Ihrer Stelle eher Mitglied im örtlichen Waldbauverein werden. Im Mitgliedsbeitrag ist sehr oft eine entsprechende Verscherung enthalten.

    Beste Grüße – der Wald-Prinz

    P.S.: wir haben unseren Wald nicht geerbt, sondern überwiegend von Erben(-gemeinschaften) gekauft. Unsere Erfahrung: wenn ein Stück drei oder mehr Geschwistern gehört, kümmert sich genau niemand um den Wald. Vielleicht überlegen Sie sich, den Besitz sinnvoll aufzuteilen.

  4. Hallo Wald-Prinz,

    erstmal ein großes Lob für diese sehr interessante und informative Seite!!

    Mein kurzes Anliegen: Wir sind 3 Geschwister und haben vor kurzem Acker- und Grünland geerbt und verwalten diese als Erbengemeinschaft. Zu diesem Land gehört auch ein klitzekleines Waldstück von ca. 15a. Außer diesem kleinen Waldstück ist alles verpachtet. Müssen wir für dieses Waldstück auch in irgendeiner Form eine Versicherung abschließen?

    Herzlichen Dank im voraus
    und viele Grüße,
    Astrid

  5. Sehr geehrter Waldprinz,

    Gerne möchte ich ein großes Lob für ihre Seite ausrichten. Es ist die informativster Site die ich auf dem Internet finden konnte.

    Ich stehe kurz davor ein 5 Hektar Wald in RLP zu kaufen. Die Anzeige für dieses Waldgrundstück habe ich in der Lokale Zeitung gefunden.

    Auf dieses Grundstück steht eine Hütte. Darüber gab es in den 70 Jahre einen Rechtsstreit, und am Ende von dieses Verfahren kam raus, dass die Hütte stehen bleiben darf (als Schutz und für Lagerung).

    – Nun ist die Hütte ziemlich veraltet und ich würde die gerne renovieren wollen. Darf ich das? Ich weiß, Ich darf die Hütte auf kein Fall vergrößern, aber ist renovieren und schöner machen erlaubt?

    – auf der Karte vom Wald (mit Flurstück nr etc), steht die Hütte nicht eingezeichnet. Kann/soll ich zu irgendwem gehen (zu wem), um zu fragen ob die Hütte auch eingezeichnet werden kann?

    – auf dem Grundstück gibt es kein Strom und Wasser. Haben Sie ein Tipp wie ich trotzdem Strom erzeugen kann und Wasser bekommen kann?

    – eine sehr einfache Frage, aber ist eine Feuerstelle in eigenen Wald erlaubt?

    – Ich habe erfahren, dass Reen futtern verboten ist. Aber darf ich ein Insektenhotel und Vogelhäuser aufhängen? Kann ich ein Bienenstock hinstellen, auch wenn ich nur einmal im Monat da bin?

    – auf dem Waldgrundstück steht ein Grundschuld drauf von ein sehr hohe Summe. Der Verkäufer meint, das könnte ein Vorteil sein, aber wieso genau habe ich noch nicht verstanden. Wie denken Sie darüber?

    – können Sie einen Empfehlung machen wie und welche Förderungen man in Anspruch nehmen kann?

    – ich würde der lokale Förster um Unterstützung bitte. Soll ich da noch etwas beachten?

    – Wie wird sich der Wert von Wald in die nächste Jahre entwickeln? Ich meine, in der letzten Jahrzehnten ist es relativ stabil geblieben.

    – um den Wald herum stehen viele Hochschule für Jäger. Ich habe ein bisschen Angst, ausversehen erschossen zu werden (ich weiß klingt doof). Kann das passieren? Wie ist es, rein hypothetisch, wenn man nicht möchtet dass Jäger in dem eigenen Wald jagen?

    – darf ich ein Schild mit Privatwald aufhängen?

    Ich bin mir bewusst es sind sehr viele Frage, ich hoffe Sie könnten da einige von beantworten. Vielen Dank!

  6. Hallo Wald-Prinz,

    vielen Dank für Ihre obige Rückantwort. Ich bin schon sehr auf die Artikel hierzu gespannt. :)

    VG
    Josef

  7. Hallo Cynthia,

    am einfachsten ist die Sache mit der Hochspannungsleitung zu beantworten: i.d.R. hat der damalige Grundstückseigentümer eine einmalige Entschädigung erhalten. Denn diese Erlaubnis zur Überspannung des Grundstücks wurde seinerzeitlich unter Garantie grundbuchrechtlich abgesichert (Grunddienstbarkeit). Wahrscheinlich finden Sie in der Abteilung 2 des Grundbuchs auch Aussagen zu dieser Druckspüleinrichtung (sofern das ein Bauwerk ist). Eher unwahrscheinlich, dass dort etwas zu diesem Graben steht.

    @ Kaufpreis: na wenn es für den Mindestpreis zu bekommen ist – kaufen! Da muss ja quasi gar kein Holz drauf stehen. Denn der Bodenwert (Bodenrichtwertkarte Berlin bzw. Bodenrichtwert Brandenburg) dürfte schon höher liegen.

    LG – der Wald-Prinz

  8. Lieber Wald-Prinz,
    ich beabsichtige einen Wald zu kaufen, der ausschließlich der Geldanlage dienen soll.
    Es geht um eine Zwangsversteigerung nahe Berlin.
    Es sind zusammenhängende Flurstücke, ca. 57000 m².
    ein Teil ist zwangsverwaltet, warum weiß ich nicht,
    in einem Teilabschnitt geht eine Hochspannungstrasse durch,
    in einem anderen Teil ist ein Versickerungsgraben und eine Druckspüleinrichtung.
    Wenn diese ganze Sache nur Wald wäre , wäre die Kaufentscheidung einfach, aber da stellen sich
    mir ein paar Fragen.
    1. Muss ich den Versickerungsgraben ist Ordnung halten?
    2. Was ist mit dieser Hochleitungstrasse? Bekomme ich dafür Geld, weil die durch meinen Wald führt?
    3. Gleiches gilt wegen dieser Druckspüleinrichtung?
    Wären das für Sie Ausschlußkreterien, die Finger von diesem Kauf zu lassen?
    Das ganze wird übrigens für 28200 € in der Versteigerung angeboten.
    Ich habe auch keine Ahnung, ob das nun viel oder wenig ist.

    Ich hatte vor, es einfach so liegen zulassen, ohne arbeiten dort erledigen zu müssen.

    Jetzt bin ich auf Ihre Antwort gespannt.

    PS: Tolle Seite hier.
    Vielen Dank
    LG Cynthia

  9. Hallo Josef,

    @ Umgestaltung des eigenen Waldes: Vor dieser Herausforderung stehen wir nun höchstselbst. Aktuell stimmen wir uns mit dem Privatwaldbetreuer ab, was und wie wir einen zukunftsfähigen Wald anpflanzen können. Wir werden unsere Erfahrungen und weitere Recherchen in neuen Artikeln verarbeiten.

    Eins vorweg: ohne Zaun wird das alles nichts. Alles spricht dafür, dass die Wildbestände noch weiter ansteigen werden. Denn überall dort, wo wildarmer Hochwald dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen ist, wird demnächst so oder so ein dichter Jungwald folgen (ob Pflanzung oder Naturverjüngung). Ideale Kinderstube für Reh und Hirsch. Den gleichen Effekt konnte man nach den schlimmen Sturmjahren in der Vergangenheit verzeichnen. Mit ein wenig zeitlichem Versatz explodieren die Wildzahlen.

    LG – der Wald-Prinz

  10. Hallo Wald-Prinz,

    als Privatwaldbesitzer steht man seit wenigen Jahren unter ordentlichem Druck was die Umgestaltung des eigenen Waldes anbetrifft.
    Klimawandel und Schädlinge fressen den Baumbestand von der Fläche (Fehler der letzten 50 Jahre….), sodass ein Wandel hin zu geeigneteren Baumarten notwendig und auch richtig ist.

    Nach wie vor gibt es m.E. wenig Nützliches zu finden und zu lesen, was einem Waldbesitzer mit nur wenigen Hektar wirklich weiterhilft.

    Ihr habt immer tolle Artikelserien zu bestimmten Serien vorgestellt. Habt Ihr nicht Lust, dieses Thema mal ganz genau unter die Lupe zu nehmen und mal richtige Tipps für die Praxis zu veröffentlichen?

    Besten Dank im Voraus!!

    Josef

  11. Hallo Josef,

    zunächst einmal würden wir einen Hinweis aufhängen, dass Ihr Wald keine öffentliche Toilette ist und insbesondere die Hinterlassenschaften eine Ordnungswidrigkeit darstellen (ausdrucken und laminieren, dann gut sichtbar an die Bäume).

    Wenn das nicht besonders hilft kaufen Sie sich eine Wildkamera (Tipp: SecaCam HomeVista). Die hängen Sie mit einer Leiter an einen stabilen Baum auf (damit die vom Wind bewegte Krone den Stamm nicht so stark bewegt und Fehlauslösungen produziert). Die Aufnahmen zeigen Sie bitte nicht herum, sondern übergeben Sie an das Ordnungsamt. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass Sie gerade öffentlichen Raum überwacht haben. Um eine Straftat/Ordnungswidrigkeit aufzuklären dürfen Sie eine Wildkamera aufhängen!

    Das Ordnungsamt ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie z.B. Altreifen oder Batterien im Wald vorfinden. Wir haben einmal einen ganzen Hänger Altreifen zum Wertstoffhof gefahren – und dafür Geld bezahlt… Dort gab man uns den Tipp, das nächste Mal das Ordnungsamt einzuschalten. Die würden dann dafür sorgen, dass unrechtmäßig abgeladener Müll entfernt wird. Bei Ihnen sehen wir den Sachverhalt ähnlich.

    LG – der Wald-Prinz

  12. Hallo Wald-Prinz,

    ich möchte euch um euren Rat bitten.

    Ich besitze ein Privatwaldgrundstück in Ba-Wü mit 1 ha, welches direkt an einen Spielplatz angrenzt. Der Wald und der Spielplatz sind ca. 2 km von der nächsten Ortschaft entfernt.
    Leider wird mein Wald regelmäßig und massiv als stilles Örtchen aufgesucht. Die Hinterlassenschaften sind entsprechend eklig – insbesondere wenn Damen Ihre Binden/Feuchttücher im Wald hinterlassen.
    Ich sammle das regelmäßig ein, habe aber zwischenzeitlich einen ziemlichen Frust.

    Welche Möglichkeiten habe ich, um dieser Lage Herr zu werden?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Viele Grüße
    Josef

  13. Hallo Herr Thiel,

    aus der Ferne heraus würden wir mal tippen, dass es sich bei diesem alleinstehenden Baum (ein sog. Solitär) – auch wenn es ein wahrscheinlich wunderschöner Baum ist – um kein qualitativ hochwertiges Holz handelt. Dazu sind die Jahresringe zu groß und der Baum ist insgesamt zu astig/protzig. Jedes Brett hätte viele und massive Astlöcher. Lange Rede kurzer Sinn: zu verkaufen ist dieser Baum nur als Brennholz. Also eigentlich gar nicht.

    Zu den Kosten: ein Baumservice rückt mit drei Leuten an, darunter mindestens ein qualifizierter Baumkletterer, der den Baum von oben herab abklotzt. Dann wandert alles durch den Schredder bzw. wird per Kran rausgehoben. Bei einem Nachbarn hat das 3.000 € gekostet…

    LG – der Wald-Prinz

  14. Hallo! Hab mal ne Frage?
    Auf meinem Grundstück steht eine 25meter hohe Blautanne die in 2Meter Höhe einen Durchmesser von 120cm hat. Der Baum macht leider sehr viel Dreck. ich würde ihn gern verkaufen oder weg machen lassen. Kann mir jemand sagen was der Baum wert wäre oder was es kosten würde den Baum weg zu machen. Man kommt leider nicht mit einem Steiger dran da er genau auf einer Grundstücksgrenze steht.

    Danke

  15. Hallo lieber Wald-Prinz,

    ein Kollege hat sich als Anlage Beteiligungen an Bäumen in Südamerika gekauft. Dies ist mir persönlich zu weit weg, aber es brachte mich auf die Idee in unseren Wald zu investieren. Dabei geht es mir nicht um Rendite. Mir persönlich reicht es, wenn die Kosten gedeckt sind bzw. ein kleiner Gewinn erwirtschaftet wird. Ich finde die Idee von nachwachsenden Rohstoffen sehr spannend. Die Informationen auf ihrer Web-Seite fand ich deshalb sehr informativ. Ich habe leider keine Ahnung von Forstwirtschaft und deshalb meine Frage:
    Sollte ich das Glück haben ein Waldstück zu erwerben, wie komme ich dann an Personen, die es durchforsten bzw. bewirtschaften?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Carmen

  16. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Vielen Dank….
    Genau das wollte ich wissen.
    Sie haben mir sehr geholfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Aus Bad BENTHEIM
    Ulrich Huhn

  17. Hallo Herr Huhn,

    @ Forstschutzfarbe: So ganz werden wir aus Ihrer Anfrage nicht schlau. Unser bester Tipp ist, dass Sie die Forstmarkierungsfarbe meinen, die wir u.a. als Verbissschutz einsetzen. Forstmarkierungsfarbe bekommen Sie grundsätzlich in jedem größeren Baumarkt, z.B. die von Oregon (von der wir mangels Deckkraft aber so gar nichts halten). Wir benutzen die Woodmarker HarvestPro und beziehen diese über Grube (die uns eigentlich mal langsam sponsorn könnten ;-). Wir empfehlen ihnen die Farbe Leuchtpink, mit der wir sehr zufrieden sind. Damit können Sie neben den normalen Markierungs-/Auszeichnungsarbeiten auch sehr gut Grenzsteine markieren. Die sind dann weithin sichtbar. Beim Einsatz als Verbissschutzmittel bitte unbedingt beachten: die frischen Triebe NICHT lackieren sondern von etwas weiterer Entfernung einnebeln. Sie wollen den Rehen ja nur den Geschmack vermiesen. Wenn Sie die Triebe zu stark ansprühen haben Sie zwar keinen Verbiss, aber abgestorbene Triebe.

    LG – der Wald-Prinz

  18. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wo bekomme ich die Forstschutzfarbe…
    Gruss Ulrich Huhn

  19. Hallo Herr Christ,

    die Bahn als Waldbesitzer haben wir tatsächlich unterschätzt! Wird sofort nachgearbeitet!

    LG – der Wald-Prinz

  20. Eine rundherum gelungene Seite….. die man natürlich noch ausbauen könnte, bsw mit Verweisen zu Links, bsw die Eigenschaften der einzelnen Holzarten betreffend….

    Was ich aber vordringlich auch nicht gefunden habe: die Deutsche Bahn ist mit rund 20.000 ha eine der größten (Privat)Waldbesitzer in Deutschland. Nach der „Privatisierung“ wird sie öfter mal als Besitzerin von Privatwald genannt. Aber auch als „privater Staatsbetrieb“ sollten ihr Wald auf so einer gut gemachten Seite nicht unerwähnt bleiben.
    Mit den besten Grüßen
    Stefan Christ

  21. Hallo Diana,

    @ „Krampen mit Widerhaken“: dazu fällt uns leider nichts ein. Sorry

    LG – der Wald-Prinz

  22. Salü,
    ich suche für einen bereits bestehenden Knotengitter(Geflecht)Zaun Krampen/Schlaufen/Haken zum Ausbessern/Reparieren des Zaunes. Leider finde ich im www nur die herkömmliche/einfache Ausfertigung. Benötigt werden welche mit Widerhaken. Ähnlich einen Angelhaken. Können Sie mir mit der Ware bzw mit einen Tipp zu einer möglichen Bezugsquelle weiterhelfen?! Freue mich auf Ihre Rückantort!
    Gruß & Dank, DianaG.

  23. Hallo Herr Kreusch,
    vielen Dank für Ihre tolle Internetseite. Ich habe das riesen Glück mir mit einem kleinen Wald vor meiner Haustür einen Traum erfüllen zu können und bin sehr dankbar für Ihre vielen Informationen und Hilfestellungen!

    Vielen Dank und viele Grüße
    Matthias Scheele

  24. Hallo Herr Moser,

    durch das Sprühen ist uns keine einzige Douglasie eingegangen. In dem YouTube-Video sind wir allerdings tatsächlich etwas zu dicht heran gegangen. Der Baum sollte keinesfalls lckiert werden. eher einparfümiert! Dann entsteht der Pflanze kein Schaden und dem Schalenwild schmeckt sie trotzdem nicht mehr.

    LG – der Wald-Prinz

  25. Sehr geehrte Damen und Herren,

    durch Zufall habe ich von ihnen im Internet erfahren , dass sie Forstmarkierungsfarbe als Wildverbissmittel angeblich mit Erfolg einsetzen!,
    ich habe aber auch gehört, dass diese von ihnen mit dieser Forstmarkierungsfarbe markierten Douglasien, alle eingegangen sind?.
    Meine Frage:
    Was ist denn jetzt wahr ?

    Vielen Dank im Voraus

  26. Hallo,

    ist es erlaubt für ein Lagerfeuer Totholz im Wald zu sammeln sofern dieser frei zugänglich ist und keinem dritten gehört? Greift da der § 14 Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern im SächsWaldgesetz?
    Das Lagerfeuer findet natürlich nicht in Waldnähe sondern unter aufsicht auf privatem Grundstück statt.

    Vielen Dank im Vorraus

  27. Ich habe im Moment auch Probleme mit der Genehmigung meines Waldkaufs nach den GrstVG.
    Hier wäre nicht nur für mich, sondern für alle betroffenen Leser interessant, ob das Vorkaufsrecht gem. Reichssiedlungsgesetz überhaupt auf forstlich genutzte Flächen anzuwenden, bzw. zu übertragen ist.
    Im Reichssiedlungsgesetz werden nur landwirtschaftliche Flächen behandelt.

    Im § 12 wird das Vorkaufsrecht der Siedlungsbehörde (z.B. der Gemeinde) geregelt: Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach dem Reichssiedlungsgesetz (!) das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, so hat die Genehmigungsbehörde, bevor sie über den Antrag auf Genehmigung entscheidet, den Vertrag der Siedlungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die vorkaufsberechtigte Stelle vorzulegen.

  28. Hallo,

    der Wald-Prinz ist primär eine Infoseite zum Thema „Wald kaufen & verkaufen“. Wir sind kein Wald-Makler. Aber ein mal davon abgesehen – 1.000 ha Wald „am Stück“, die zum Verkauf stehen sind so selten wie ein „weißer Rabe“. Denn die Besitzer solcher Flächen sind entweder Gemeinden oder Adelige. Die verkaufen so gut wie nie. Und die Zeiten in denen die BVVG größere Flächen im Angebot hatte, sind leider vorbei. Aktuell stehen gerade einmal 7 Mini-Flächen im Angebot (Stand 10/15).

    Sorry – der Wald-Prinz

  29. wir sind an Bis zu 1000 ha Wald für Jagdzwecke interessiert.
    Können sie da Angebote machen. Egal in welchem Bundesland

  30. Hallo Edgar,

    @ „Ich habe nun die Kamera Wildblick 2.6M, die wohl optisch und mit den technischen Daten der Wild-Vision identisch ist, doch diese kann auch Bilder versenden.Meine Frage nun: In wiefern unterscheiden sich die beiden Kameras voneinander? Sind sie gleichwertig mit dem Unterschied, dass die eine noch eine Sende-Funktion hat? Wäre die Wildblick eine gute Wahl und für meine Zwecke zu empfehlen?“:
    Die Wildblick 2.6M ist chinesische Handelsware und kann von jedem Importeur so verkauft werden. Der Unterschied zur Wild-Vision ist u.a. das Menü. Hier hat Wild-Vision z.B. ein eigenes, wesentlich durchdachteres und weniger kryptischeres. Bei der Bedienungsanleitung geht es weiter etc.
    Hinsichtlich des Mobilfunk-Moduls, das in der 2.6M eingesetzt ist, muss man berücksichtigen, dass es recht schwer ist, das Ding ans Laufen zu bringen. Man darf das wirklich nicht unterschätzen. Da MMS-Versand viel zu teuer wäre, wird bei diesen Kamera alles über GPRS versendet. Man muss also eine Ziel-Email-Adresse angeben, das ist einfach. Aber die Einstellung des Verand-Servers inkl. Benutzername, Passwort und Port ist schon mal eine andere Hausnummer. Das alles mit den Navigationstasten in einem Bildschirm, der nicht eine gesamte Serveradresse in einem Screen anzeigen kann. Viel Spaß. Uns ist es erst im x-ten Anlauf gelungen, und wir sind vergleichsweise erfahren, da wir eine Reihe anderer Mobilfunkwildkameras kennen. Zudem bleibt ja Batterie-technisch alles beim Alten. Es hat schon einen guten Grund, warum Dörr bei seiner Mobilfunk-Wildkamera nur das große Gehäuse der SnapShot Extra verwendet. Hier passen immerhin 12 Batterien rein. Nachtaufnahmen und Mobilfunkversand – das kostet nun mal Strom..

    Fazit: wir sind kein großer Freund dieser Mobilfunk-Wildkamera.

    LG – der Wald-Prinz

  31. Hallo Wald-Prinz,

    ich bin auf der Suche nach einer WIldkamera für eine Objekt-Überwachung.

    Ich habe sämtliche Kommentare und Antworten von euch gelesen und komme

    zu dem Schluß, dass die Wild-Vision Full-HD 5.0 eine sehr gute Kamera dafür wäre.

    Allerdings kann diese wohl keine Bilder versenden, was für mich unbedingt notwendig

    wäre, weil das zu überwachende Objekt nicht jeden Tag von mir besucht wird und ich

    gerne darüber informiert wäre, wenn dort Aktivitäten stattfinden. Ich habe nun die Kamera Wildblick

    2.6M, die wohl optisch und mit den technischen Daten der Wild-Vision identisch ist,

    doch diese kann auch Bilder versenden.Meine Frage nun: In wiefern unterscheiden

    sich die beiden Kameras voneinander? Sind sie gleichwertig mit dem Unterschied,

    dass die eine noch eine Sende-Funktion hat? Wäre die Wildblick eine gute Wahl und für meine Zwecke

    zu empfehlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Edgar

  32. Sehr geehrter Herr Keusche,

    Da ich Sie per E-mail leider nicht erreicht habe, versuche ich es nun hier.
    Ich schreibe gerade meine Seminararbeit mit dem Thema:“Charakterisieren des Mischwaldbiotops Mariahilfberg mit Anfertigung eines Blattherbariums“, wobei ich bei dem Blattherbarium sehr gut ihre Standortsbedingungen der einzelnen Baumarten verwenden könnte. Hätten Sie etwas dagegen wenn ich diese nur für mein Blattherbarium zitieren würde ?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alisia Scharf

  33. Hallo Herr Dugen,

    vielen Dank für die Blumen! Und Glückwunsch zu Ihrer steuerlichen Kreativität. Leider, leider…

    Das Finanzamt nimmt den Begriff „Immobilie“ ganz genau. Alles was untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die von Ihnen angedachte Steuerersparnis wäre nur möglich bei bei beweglichen Zusätzen, die sich ohne weiteres entfernen und wieder ein-/aufbauen lassen. bei einem Haus wären das z.B. eine Einbauküche, Schränke sogar eine Sauna. Beim Wald gehören die Bäume bzw. der Aufwuchs untrennbar zum Grundstück.

    Sorry ;-)

  34. Lieber Waldprinz,

    da dieses die kompetenteste Seite zum Thema im WWW ist, wende ich mich an Sie. Ich habe gerade einen Wald gekauft und schon im Kaufvertrag den Kaufpreis auf Bodenwert und Holzbestand aufgeteilt, um Grunderwerbsteuer nur auf den Bodenwert entrichten zu müssen. Das Finanzamt scheint sich daran nicht gestört zu haben und fordert den Satz auf den vollen Kaufpreis. Leider finde ich die Stelle nicht mehr, wo ich darüber las, dass stehender Holzbestand nicht der GrESt unterliegt. Mittlerweile zweifle ich an mir selbst.

    Können Sie mir beim Thema GrESt einen Tip geben?

    Vielen Dank und schöne Grüße aus der Lüneburger Heide
    Kai Dugen

  35. Guten Tag,
    ich will mir eine Schutzhuette in meinem Wald bauen und stelle mir folgende Fragen:

    a) Welches Holz verwendet man besten?
    b) Bis zu welcher Größe darf man bauen?
    c) Kennen Sie Unternehmen, die Erfahrung mit dem Bau einer solchen Hütte haben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lothar Krug

  36. Hallo Herr Hilzinger,

    das ist mal eine gute Frage.. Sehr wahrscheinlich kommt § 35 Baugesetzbuch (BauGB) „Bauen im Außenbereich“ zur Anwendung. Dort heißt es:

    (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
    1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, [..]

    Demnach könnte Sie argumentieren, dass die temporäre (?) Aufstellung des Bauwagens Ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Aber wir sind auch nur Berufslaien bei juristischen Fragen.

    Vielleicht kontaktieren Sie den Förster noch einmal und sagen ihm, dass Sie sich tatsächlich unsicher fühlen und auf welcher juristischen Grundlage er der Meinung ist, dass der Bauwagen da weg muss. Wenn das Waldstück hinreichend abgelegen ist, so dass Sie Ihre Forstwerkzeuge immer ewig weit schleppen müssen, könnte das ein gutes Argument für eine Genehmigung sein.

    Liebe Grüße – der Wald-Prinz

  37. Sehr geehrter Damen und Herren.

    Ich habe mir in meinen Wald einen alten Bauwagen gestellt, damit ich besser arbeiten kann.Jetzt beschwert sich der zuständige Förster, daß es nicht erlaubt sei einen Bauwagen abzustellen.
    Stimmt das?
    Besten Dank für Ihre Antwort
    MfG
    K.hilzinger

  38. Hallo Herr Rügen,

    da Wald eine Immobilie ist, handelt es sich beim Kauf immer um einen Notarvertrag. Grundsätzlich achtet der Notar schon darauf, dass alles rechtmäßig abläuft.
    Richtlinien, ein Flurstück zu pflegen, gibt es in dem Sinne nicht. Wenn man Verfechter eines „naturbelassenen“ Waldes ist, kann man seinen Wald in einem gewissen Rahmen sich selbst überlassen. § 11 Bundeswaldgesetz sagt lediglich „Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden„, es gibt z.B. keine Regelung, wie und in welchen Abständen der Wald durchforstet werden muss. Es gibt allerdings auch hier Einschränkungen. Wenn sich z.B. der Borkenkäfer auf einem Waldgrundstück ganz besonders heimisch fühlt, weil frisch geschlagenes Holz in Mengen umherliegt, ist der Waldbesitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
    Hinsichtlich der Kosten, dürfen wir Sie auf den hervorragenden Artikel „Waldkauf & Waldbesitz: Die Nebenkosten“ verweisen – der zufällig auf Wald-Prinz.de erschienen ist ;-)

    LG – der Wald-Prinz

  39. Sehr geehrte

    Ich möchte demnächst ein Grundstück mit Wald von 5000 m³ kaufen

    Auf was muss ich beachten bevor meine Unterschrift hinterlegt ist.
    Gibt es Richtlinien ein Flurstück zu pflegen und kommen mir Kosten auf?

    Ich bitte im Ihre Mithilfe.

    Vielen Dank

    A.Rügen

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