Holzverkauf & Holzabrechnung: Das bleibt dem Waldbesitzer übrig

Holzverkauf & Umsatzsteuer

Zweierlei Umsatzsteuer auf einer Rechnung? Ja das Umsatzsteuergesetz in Deutschland ist eines der komplexeren. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet auch in der Forstwirtschaft nach sog. „Pauschalierenden Betrieben“ und „Regelbesteuerten Betrieben“.

5,5% auf forstwirtschafliche „Urproduktion“: Nach dem UStG § 24 Abs 1 werden pauschalierende Betriebe nach Durchschnittsätzen besteuert. Das heißt, dass auf den Netto-Holzerlös noch 5,5% Mwst. addiert werden. Dieser Mwst.-Satz gilt für alle Erzeugnisse der forstwirtschaftlichen Urproduktion wie z.B. Stammholz, Industrieholz oder Brennholz.

Die „gedachte“ Vorsteuer beträgt aber ebenfalls 5,5%, sodaß die Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt 0,00 € beträgt, kurz gesagt, die 5,5% Mehrwertsteuer muß der Käufer zwar bezahlen, der Waldbesitzer darf diese 5,5% Mehrwertsteuer aber behalten.

19,0 % auf Dienstleistungsrechnungen: Umgekehrt kann der Waldbesitzer aber auch nicht die 19,0 % Vorsteuer auf Dienstleistungsrechnungen wie Holzverkauf, Aufarbeitung (Holzeinschlag, Rücken) geltend machen.

Die zugrunde liegenden konkreten Abrechnungen stammen von einer rheinland-pfälzischen Forstbetriebsgemeinschaft. Daher entsprechen die Abkürzungen den dort üblichen regionalen Gepflogenheiten.

Beipiel Papierholz (Fichte IS N)

Hinter der Abkürzung „Fi IS N“ verbirgt sich Fi = Fichte, IS = Industrieholz kurz, N = Güteklasse N. De facto handelt es sich um sog. Papierholz. An dieses Holz werden gewisse Anspüche gestellt. Es darf z.B. nicht krank sein. Daher auch der für Industrieholz vergleichsweise hohe Verkaufspreis, der in unserem Beispiel bei 33,50 € je Raummeter liegt.

Grafik: Wald-Prinz.de

Beispiel „Plattenholz“ (Fichte IS NK)

Grafik: Wald-Prinz.de

Raummeter vs. Festmeter

Eine wichtige Sache, die bei Abrechnungen leider immer wieder übersehen wird, ist die unterschiedliche Verwendung der beiden Maßeinheiten Raummeter und Festmeter. Während bei dem wertvolleren Stammholz jeder einzelne Stamm erfasst und dessen Holzvolumen berechnet wird, lohnt sich dieser Aufwand bei den Sortimenten mit geringerer Wertigkeit nicht. Hier wird lediglich das Volumen des Holzstapels bzw. des Holzpolters gemessen. Entsprechend wird bei Stammholz die Maßeinheit Festmeter (reines Holzvolumen „ohne Luft“) und bei Papierholz oder Plattenholz die Maßeinheit Raummeter (Volumen des Stapels „mit Luft“) verwendet.

Rm vs. Fm bei den Preisen: Wenn man also für einen Stapel Papierholz 33,50 €/rm als Verkaufspreis erzielt, entspricht das umgerechnet einem Preis von ca. 45,00 €/fm. Denn bei einem Raummeter geschichtetes Rundholz wird etwa 30-35 % Luft mitbezahlt, bei einem Festmeter nur das reine Holz, sogar ohne Rinde.

Rm vs. Fm bei den Kosten: So erklärt sich auch der unterschiedliche Preis für die Aufarbeitung (Fällen und Rücken) des Holzes, je nachdem, ob das Sortiment in Festmetern oder in Raummetern abgerechnet wird. In unserem konkreten Beispiel einer per Harvester und Rückezug durchgeführten Durchforstung berechnete das Unternehmen 22,50 € für den Festmeter und 16,50 € für den Raummeter.

Die unterschiedlichen Preise für Fäll- und Rückekosten müssen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Maßeinheiten Festmeter (Fm) und Raummmeter (RM) gesehen werden. De facto liegen die Kosten auf etwa dem geichen Niveau – Bild: Wald-Prinz.de

De facto sind beide Preise aber in etwa gleich. Denn ob ein Stamm im Sägewerk (Gute Qualität, einzeln aufgenommen => Maßeinheit Festmeter) oder in einer OSB-Spanplatte (schlechte Qualität, im Stapel aufgenommen => Raummeter) landet, entscheidet die Qualität des Holzes, nicht unbedingt der Durchmesser. Bei gleicher Stammstärke hat der Harvesterfahrer aufgrund des „Anteils an Luft“ einen Raummeter Holz schneller aufgearbeitet, als einen Festmeter reinen Holzes. Daher der nur augenscheinlich günstigere Preis für den Raummeter. Auf die selbe Einheit gebracht entsprechen Aufarbeitungskosten von 16,50 €/rm etwa 23,50 €/fm (1 Rm Rundholz entspricht etwa 0,7 fm Holz, also 16,50 € / 0,7 = 23,57 €).

Fazit

Kostenblock relativ stabil: Der wichtigste Kostenblock, die Aufarbeitung des Holzes, liegt über die Sortimente hinweg auf einem vergleichbaren Niveau. Man darf sich nicht davon verwirren lassen, dass bei Industrieholz augenscheinlich niedrigere Erntekosten angesetzt werden. Dem ist nicht so. Denn einmal werden die Erntekosten je Raummeter (Industrieholz), einmal je Festmeter angegeben. De facto ist es sogar etwas teurer, das tendenziell eher protzige bzw. schwache Industrieholz aufzuarbeiten.

Harvester-Einsatz lohnt sich: Der von Forstlaien und vermeintlichen Umweltschützern verteufelte „böse Harvester“ besitzt bei geeigneten Beständen nicht weg zu diskutierende Vorteile. Es ist immer zu bedenken, dass weniger der Harvester, als die nachfolgenden schweren Rückefahrzeuge Schaden anrichten. Bei einem erfahrenen Harvester-Fahrer sind die Ernteschäden im Vergleich am geringsten und der Ertrag am höchsten. Das liegt nicht nur an den niedrigen Erntekosten. Mit einem Harvester läßt sich aus einem Stamm das Maximum an Wert herausholen.

Qualität zählt! Es ist weniger die Dimension, als vielmehr die Qualität, die über Gewinn bzw. Verlust entscheidet. Gesundes schwaches Holz bringt in Relation immer mehr, als zwar dickes, aber krankes bzw. astiges/protziges Holz.