Mustervertrag „Waldkauf“
Ein Kaufvertrag, bei dem Wald seinen Besitzer wechselt, muss entsprechend der Regelungen des BGB immer vor einem Notar geschlossen werden. Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor und fragt im Vorfeld die notwendigen Informationen bei Verkäufer, Käufer und dem Grundbuch ab.
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