Deutsche Internet Immobilien Auktionen: Wald online ersteigern
Ein Waldstück online ersteigern so wie bei Ebay – geht das? Ja das geht! Die Deutsche Internet Immobilien Auktion (DIIA) nennt sich selbst Deutschlands größtes Internet-Immobilien-Auktionshaus.
Inhaltsübersicht:
Waldversteigerungen der „Deutsche Internet Immobilien Auktionen“
Die 2004 gegründete DIIA gehört zum Unternehmensverband der Deutschen Grundstücksauktion AG. Neben der DIIA bilden die folgenden fünf Auktionshäuser den Unternehmensverbund:
- Deutsche Grundstücksauktionen AG
- Sächsische Grundstücksauktionen AG
- Norddeutsche Grundstücksauktionen AG
- Westdeutsche Grundstücksauktionen AG
- Plettner & Brecht Immobilien GmbH
Dadurch, dass die DIIA gebündelt für all diese Auktionshäuser die Internet-Auktionen durchführt, stammen die Objekte aus dem gesamten Bundesgebiet. Im Angebot stehen u.a. viele leerstehende restaurierungsbedürftige Immobilien zu Minimalpreisen. Immer wieder sind aber auch Waldstücke im Angebot. Das Besondere: die Internet-Auktionen finden zweimal monatlich statt.
Großes Angebot an Wald online: Während die privaten Immobilien-Auktionshäuser Karhausen und Hornig auf den Osten Deutschlands spezialisiert sind, deckt „Deutsche Internet Immobilien Auktionen“ ganz Deutschland ab. Zudem finden die Auktionen nicht vierteljährlich statt, sondern zweimal im Monat. Dadurch besteht die Chance, dass man über kurz oder lang ein passendes Objekt in räumlicher Nähe findet. Dazu unter www.DIIA.deeinfach die Suche auf das jeweilige Bundesland und auf „Grundstücke“ einschränken.
Google-Maps: Einen Papier-Auktionskatalog gibt es nicht. Alle Objekte werden ausschließlich online angeboten. Praktisch: durch einen Direkt-Link zu Google-Maps, muss man das Waldstück nicht erst mühsam identifizieren, sondern kann sich gleich bei Maps ein Bild von der Lage des Objekts machen.
Bundesforst inseriert bei DIIA: Auch die „BVVG“ und die „Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“, zu der der „Bundesforst“ gehört, bieten ihre zum Verkauf stehenden Waldstücke über die Deutsche Internet Immobilien Auktionen GmbH (DIIA) an. Aktuell (Stand 11/16) werden z.B. 14 Verkaufsobjekte des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel (Rheinland-Pfalz) in den Landkreisen Ahrweiler und Birkenfeld angeboten. Auf www.diia.de finden Sie die Flurstücke unter: –>Immobilien –> Bundesland: Rheinland-Pfalz –> suchen.
Kaum Schnäppchen: Wenn man in die Ergebnisliste vergangener Auktionen hineinschaut, muss man sich z.T. die Augen reiben. Die Quadratmeterpreise der abgeschlossenen Auktionen sind insbesondere bei kleinen Waldflächen regelmäßig „jenseits von Gut und Böse“. Sehr gute Preisbeispiele für Waldflächen bieten die Auktionsergebnisse vom 13.10.2016:
- 2.527 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 6.200 € (2,45 €/m²)
- 1.216 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 4.200 € (3,45 €/m²)
- 1.226 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 5.700 (4,65 €/m²)
- 1.152 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 2.900 € (2,52 €/m²)
- 1.032 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 3.600 € (3,49 €/m²)
- 1.503 m² Kiefernwald/Wildwuchs in Brandenburg = 8.000 € (5,32 €/m²)
- 5.732 m² Kiefernwald/Birkenwald in Brandenburg = 2.600 € (0,45 €/m²)
- 600 m² ca. 50-jähriger Kiefernwald in Bayern = 2.000 € (3,33 €/m²)
Während bei Hornig und Karhausen selbst für veritable Waldstücke im Osten selten die 1-Euro-Marke (je Quadratmeter) geknackt wird, wirken die Auktionsergebnisse der DIIA schlicht nicht nachvollziehbar. Hier werden von den Bietern sehr oft Liebhaberpreise gezahlt nach dem Motto „Ich kauf mir jetzt einmal ein Stück Wald“.
Nicht die allerbeste Qualität: Wenn man sich die übrigen angebotenen Immobilien anschaut, fällt auf, dass bei der DIIA nicht die allerbeste Qualität zur Versteigerung kommt. Bei den angebotenen Waldstücken verhält es sich ähnlich. Sehr oft findet sich in der Objektbeschreibung der Waldstücke noch ein Pferdefuß. Da ist z.B. eine Belastung im Grundbuch zu finden (Eintragung in Abt. II oder III), Das Waldstück weist eine extreme Hanglage auf oder ist Teil eines gesetzlich geschützten Biotopkomplexes. Hinzu kommt, dass die Waldstücke tendenziell klein sind, was eine ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung sehr erschwert.
Möglichkeit der Auktionsteilnahme
Erst Anmelden! Wer an den Immobilienauktionen der DIIA teilnehmen möchte, muss sich vorher zwingend online unter www.diia.de anmelden. Die Prüfung und Freischaltung des Bieters durch die DIIA erfolgt innerhalb weniger Arbeitstage.
Bietantrag für Anmeldung notwendig! Um eine Freischaltung Ihrer Online-Anmeldung zu der Auktion zu erhalten, benötigt die DIIA aus rechtlichen Gründen einen unterschriebenen Bietantrag nebst einer Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses von Ihnen (per Fax oder Brief). Daher zunächst den Bietantrag ausfüllen und an die Deutsche Internet Immobilien Auktionen GmbH (DIIA) senden.
Mitbieten: Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben und für das gewünschte Objekt freigeschaltet sind (Bietantrag!), können Sie ein Gebot auf das Objekt Ihrer Begierde abgeben. Ihr Gebot muss in Höhe des Auktionslimit liegen bzw. über dem derzeit aktuellen Gebot. Das Auktionslimit darf nicht unterboten werden.
Festlegung eines Maximalgebotes: Das Maximalgebot ist der höchste Preis, den Sie bereit sind, für das Objekt zu zahlen. Geben Sie Ihr Maximalgebot in dem dafür vorgegebenen Feld an.
Tragen Sie nun Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, dann den Button „Gebot abgeben“ drücken. Sie werden automatisch zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Maximalgebot nochmals bestätigen müssen. Außerdem gibt es einen Link zurück zur Auktion. Ihr Gebot ist jetzt registriert. Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Gebotes per E-Mail.
Ein bisschen wie bei Ebay: Während man an einer regulären Grundstücksauktion meist persönlich, zumindest aber telefonisch zugegen sein muss, kann man bei der DIIA sein Gebot jederzeit bereits im Vorfeld abgeben. Auf der Auktionsseite erscheint das persönliche Gebot in der Gebotsübersicht am unteren Ende der Seite. Gibt es weitere Gebote, werden diese dort ebenfalls angezeigt. Wie bei Ebay erfährt man augenblicklich, ob nicht vielleicht jemand anders bereits ein höheres Gebot abgegeben hat. Im Umkehrschluss erhöht der sog. „Bietagent“ Ihr Gebot jeweils um einen Bietschritt, wenn andere Bieter nach Ihnen höhere Gebote abgeben. Bitte beachten Sie, dass ein aktivierter Bietagent vorerst nicht erhöht werden kann, solange Sie das höchste Gebot für die Immobilie Ihrer Wahl halten.
Ein Blick in die Biethistorie vergangener Auktionen zeigt, dass eine Wald-Auktion bei DIIA nichts für schwache Nerven ist. Ein 37.068 m² großes Waldstück im rheinland-pfälzischen Altenahr ist letztendlich für 37.400 € unter den Hammer gekommen. Am Morgen stand es noch beim Mindetgebot von 25.000 €. In den letzten 20 Minuten der Auktion stiegen die Gebote dann von 25.600 € auf 37.400 €. Dabei waren lediglich vier Bieter an der Auktion beteiligt.
Wer zum Schluss das höchste Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten hat, hat logischerweise die Auktion gewonnen. Er erhält dann eine Bestätigung per E-Mail.
Achtung: Bei der „Internet-Versteigerung“ handelt es sich juristisch gesehen um einen Kauf. Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts hängt von der notariellen Form des Kaufvertrags ab. Bei einer Grundstücksübereignung aufgrund eines Kaufvertrags erwirbt der Erwerber immer erst mit der Grundbucheintragung Eigentum. Unabhängig von der Frage des rechtlichen Erwerbs findet der Übergang der Lastentragung nicht zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs sondern des Besitzerwerb statt. Also bei Übergabe des Grundstücks. Der Erwerber trägt ab diesem Zeitpunkt die Gebrauchsmöglichkeit des Grundstücks und auch die Lasten, auch wenn er noch nicht Eigentümer ist.
Zahlung: Der Ersteher verpflichtet sich, den Kaufpreis bis vier Wochen nach Zuschlag auf einem Anderkonto unabhängig vom Vorliegen einer zur Wirksamkeit des Vertrages notwendigen Genehmigung zu hinterlegen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Waldstücks sind dann auch weitere Kosten wie Grunderwerbsteuer (erst für Kaufpreise ab 2.500 €), Notar- und Gerichtskosten sowie Gebühren für behördliche Negativzeugnisse und Genehmigungen zu entrichten
Exposé
Die Informationen zu den angebotenen Waldstücken sind eher spärlich und recht unverbindlich gehalten. Regelmäßig findet man den Zusatz „Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.“ Auch die wenigen beigefügten Fotos sind nicht selten wenig aussagekräftig. Ein ausführliches Exposé mit Informationen, die über das auf dem Online-Auftritt des DIIA ersichtliche hinausgeht, gibt es nicht!
Courtage
Die Courtage ist grundsätzlich mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig und und nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Ersteigerung des Walsdstücks bezahlen Sie die Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis. Sie beläuft sich in Staffeln:
Zuschlagshöhe/Kaufpreis | Courtage (in % vom Zuschlagsgebot) |
---|---|
bis 9.999 € | 17,85 % |
10.000 € bis 29.999 € | 11,90 % |
30.000 € bis 59.999 € | 9,52 % |
ab 60.000 € | 7,14 % |
Kontakt
DEUTSCHE INTERNET IMMOBILIEN AUKTIONEN GmbH
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
- Web: www.diia.de
- E-Mail: kontakt@dga-ag.de
- Hotline Anmeldung/technischer Ablauf: +49 (0)40 – 6690 669 20 (Mo – Fr, 09:00 – 17:00 Uhr)
- Hotline zu spezifischen Immobilien: +49 (0)30 – 88 46 88 80
Entweder man kauft zu den Bedingungen der DGA oder man lässt es eben. Wenn die bei hunderten Verkaufsobjekten mit jedem Bieter verhandeln wollen, dann kommt da nichts raus. Wer verhandeln will soll zum Makler gehen und dort kaufen. Da kann man sich auch den Notar aussuchen. Ich habe schon so einige Objekte erworben. Notarielle Probleme gab es nie. Alles hat immer gepasst.
Liebe Bienesumm,
Sie schreiben „Im Anschluss wurde uns ein nicht verhandelbarer Notar aus Berlin vorgesetzt. In den Versteigerungsbedingungen der DIIA war dies aber nicht vermerkt gewesen!“. Das können wie nicht so ganz nachvollziehen. Wir haben auch schon einmal ersteigert (bei Karhausen/Berlin). Da war uns von vorne herein klar, dass es der Notar aus Berlin sein musste.
Die DIIA schreibt doch extra hier: „Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt dann durch den bei der Auktion anwesenden Notar.“.
Liebe Grüße – der Wald-Prinz
DIIA verkauft Grundstücke und Häuser. Auch wie bei mir, im Auftrag des Hessischen Landesbetrieb. So weit, so gut. Im Anschluss wurde uns ein nicht verhandelbarer Notar aus Berlin vorgesetzt. In den Versteigerungsbedingungen der DIIA war dies aber nicht vermerkt gewesen! Nach dem wir uns demgegenüber wegen notariellem Wucher verweigert haben, wurde uns von LA Wiesbaden und der DIIA der rechtmäßige Anspruch einfach entzogen. Kein Zuschlag mehr, obwohl mehrfach per mail definiert. Mein Notar wurde schlicht verweigert. Unsere natürlich überwiesenen Kaufbeträge sind zurücküberwiesen worden, Courtage sind wir vermutlich los! Daher können wir diesen Schwindel mit staatlichem Abnicken nicht empfehlen.