Waldgrundstück kaufen: 5 Schritte zum eigenen Wald
Inhaltsübersicht:
1. Ziele des Waldkaufs definieren
Ein eigenes Waldgrundstück! Aber warum eigentlich? Die Motivation Wald zu kaufen kann vielfältig sein. Einige Beispiele:
- Wertanlage: Die Turbulenzen an den Finanzmärkten und die Sorge um den Euro haben einen regelrechten Hype um Wald entstehen lassen. Viele investieren in Wald, da dieser einerseits einen Inflationsschutz bietet und andererseits vom allgemeinen Rohstoffboom profitiert. Zudem haben Bäume die angenehme Eigenart, auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu wachsen.
- Brennholz-Lieferant: Der Holzvorrat von Mischwald liegt im Durchschnitt bei über 250 Festmeter (fm) pro Hektar; der Zuwachs erreicht rund 10 Festmeter pro Hektar und Jahr. Das bedeutet, dass man aus einem ca. 50-80 jährigen Waldstück von einem Hektar Jahr für Jahr 5-7 fm Brennholz entnehmen kann, und der Wald legt trotzdem noch an Holzmasse zu.
- Männer-Garten: Motorsäge, Axt & Co. sind klassische Männer-Spielzeuge. Kommt dazu noch weiteres Equipment wie ein Anhänger u.U. sogar ein Traktor, Holzspalter, Seilwinde etc. ist das Männer-Glück perfekt. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellt sich dann – wie bei jedem anderen Hobby – schon lange nicht mehr.
- Nachhaltigkeit: Internet, PowerPoint, Meetings, bla, ba bla… Was ist das schon gegenüber einem eigenen Stück Natur. Vielen Menschen gefällt der Gedanke, sich mit etwas Dauerhaftem, etwas Substanziellem auseinanderzusetzen. Dazu gehört auch einen Baum zu pflanzen in der Gewissheit, dass man es nicht für sich, sondern für die nächste(n) Generation(en) tut.
Sich seiner persönlichen Ziele beim eigenen Wald klar zu werden, ist unabdingbar.
Welche Baumart? Wer auf Brennholz aus ist, wird zwangsläufig einen Laubwald-Bestand (Buche, Eiche) suchen. Zudem sollte der Laubwald so alt sein, dass ein Durchforsten relevante Brennholzmengen hervorbringt. Auf der Suche nach Rendite landet man unweigerlich bei schnellwachsendem Nadelwald (Fichte, Douglasie), der einen großen Anteil an hochpreisigem Sägeholz hervorbringt. Ein „verwildertes“ Waldstück mit Mischwald, das jahrelang nicht gepflegt wurde, ist eher etwas für den Gärtner-Typ der Spaß daran findet, mit seiner Motorsäge in einem Waldstück „erzieherisch“ tätig zu werden.
Welches Waldalter? Eine heute gepflanzte Buche wird in 120 Jahren schlagreif sein. Es gibt Menschen bzw. Familien, die denken in Generationen. Aber dafür muss man der richtige Typ sein. Wer sich hingegen einen rund 40-jährigen Douglasien-Bestand zulegt, hat gute Chancen die Früchte seiner Investition noch vor dem eigenen Tod zu genießen. Zwar wird Wald alleine durch den Holzzuwachs von Jahr zu Jahr mehr wert, und natürlich fallen periodisch Durchforstungserträge an. Aber auch diese Erträge sind in jungen Waldjahren weniger hoch, als bei mittelalten oder alten Waldbeständen. Dementsprechend muss man bei einem bereits stattlichen Wald auch mehr Geld in die Hand nehmen.
2. Passendes Waldgrundstück finden
Ein zu den persönlichen Zielen passendes Waldgrundstück zu finden ist gar nicht so leicht und mitunter recht langwierig. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Option 1 – Anzeigen studieren: Waldgrundstücke sind oft seit Generationen im Familienbesitz und werden sehr selten gehandelt. Entsprechend dünn gestreut sind Inserate zu Waldstücken. Wenn überhaupt finden sich Waldstücke hier:
- Regionale Anzeigenblätter (Wochenspiegel, „Amtsblättchen“, etc.)
- Mitgliedszeitschriften der regionalen Waldbauvereine (z.B. „Der Waldbesitzer“ in Rheinland-Pfalz, „der bayerische waldbesitzer“ in Bayern, „Der Waldwirt“ in Baden-Württemberg).
Das Problem: wer noch keinen Wald besitzt, hat keinen Zugang zu den Mitgliedszeitschriften. Zudem ist das Verbreitungsgebiet der Zeitschriften meist so groß, dass man selten ein Stück in unmittelbarer Nähe findet. Und richtige „Perlen“ sind sofort weg.
Option 2 – Anzeigen aufgeben: Dort wo sich Verkaufsinserate für Waldstücke bzw. Immobilien und Grundstücke ganz allgemein finden, kann man es auch mit einer Kleinanzeige „Wald gesucht“ versuchen. Oftmals bringt eine gut gemachte Anzeige viele Waldbesitzer erstmalig auf den Gedanken, ihr Waldstück zu verkaufen. Es ist erstaunlich, wie aufmerksam insbesondere ältere Leute (der klassische Waldbesitzer) Anzeigen in lokalen Mitteilungs-Blättchen studieren. Die Kosten für einen solchen „Testballon“ halten sich mit rund 20-40 Euro absolut in Grenzen.
Option 3 – Kontakt zum Forstamt: Das zuständige Forstamt bzw. der zuständige Förster ist eine sehr gute Anlaufstelle für Waldkäufer. Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben z.B. in jedem ihrer 45 staatlichen Forstämter sogenannte Privatwaldbetreuer benannt. Diese stehen den Privatwaldbesitzern unterstützend zur Seite. Es entsteht immer mal wieder die Situation, dass innerhalb der betreuten Forstreviere Besitzstände wechseln. Beispielsweise, weil ein Waldbesitzer stirbt und die Nachfahren keinen Bezug zum Wald haben. Hierüber sind die Privatwaldbetreuer meist gut informiert und können bei Interesse vermitteln.
Option 4 – Waldbesitzer ansprechen: Eine wenig verbreitete Variante ist die direkte Ansprache von Waldbesitzern vergleichbar mit einer Initiativbewerbung bei der Jobsuche. Man sucht sich ein Waldstück aus und versucht den Waldbesitzer zum Verkauf zu bewegen.
Dazu sind allerdings einige Hürden zu überwinden. Als erstes sind geeignete Waldgrundstücke zu finden. Wer mit offenen Augen durch ein Waldgebiet z.B. in der direkten Umgebung seines Wohnortes geht, wird schnell erkennen, dass die meisten Waldstücke recht gepflegt erscheinen. In anderen wurde offensichtlich seit Jahren nicht mehr gearbeitet. Stehen die Bäume so dicht, dass kaum noch Licht zu Boden fällt? Wurden sogenannte „Umfaller“ nicht entfernt? Wurden noch keine Rückegassen zur Erschließung des Waldstücks angelegt? Dann handelt es sich wahrscheinlich um Privatwald!
Nach diesen offensichtlich vernachlässigten Waldstücken sollte man Ausschau halten. Warum? Dafür gibt es gleich drei gute Gründe:
- Verkaufs-Interesse: Bei vernachlässigten Grundstücken ist die Wahrscheinlichkeit am größten, auf Verkaufs-Interesse zu stoßen; wer sich seit Jahren nicht um sein Waldstück gekümmert hat, trennt sich leichter von dem Stück, als jemand, der sich seit Jahrzehnten mit viel Herzblut um jeden einzelnen Baum gekümmert hat.
- Körperschaftswald meist unverkäuflich: Bei ungepflegten, vernachlässigten Waldstücken handelt es sich meist um Privatwald. Körperschaftswald wie z.B. Gemeindewald wird von Förstern betreut und ist meist gut durchforstet und entsprechend gepflegt. Er steht zudem so gut wie nie zum Verkauf.
- Sofortiger Durchforstungsertrag: Bei lange undurchforsteten Waldstücken kann der Pflegerückstand nach dem Waldkauf gleich in bare Münze gewandelt werden. Läßt man die längst überfällige Durchforstung durchführen, erhält man sogleich Einnahmen aus dem Holzverkauf.
Grundstücksdaten ermitteln: Hat man dann also ein, am besten gleich mehrere ungepflegte Waldstücke gefunden, gilt es den Besitzer ausfindig zu machen. Um zu einem Waldstück den passenden Waldbesitzer zu identifizieren, muss zunächst die Gemarkung, die Flur-Nummer und die Flurstücks-Nummer ermittelt werden. Erst auf diese Information hin kann das Katasteramt den Besitzer heraussuchen. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: Über die passende Katasterkarte kann das Waldstück bis hinunter auf die Flurstücksnummer identifiziert werden. Für rund 15-20 EUR kann man sich über das zuständige Vermessungs- und Katasteramt telefonisch einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bestellen, der dann als Ausdruck per Post zugesandt wird. Wie man reale Natur und Katasterkarte in Einklang bringt, wird [intlink id=“1148″ type=“post“]hier[/intlink] beschrieben.
- Geoportal: Von Glück reden können Waldinteressenten in Rheinland-Pfalz oder auch Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es in den frei zugänglichen Geoportalen (www.geoportal.rlp.de, www.geoportal.nrw.de) Luftbilder, die mit aktuellen Kataster-Grenzen zusammengeführt werden. Hier kann man auch die Längen der Grenzen und die Waldfläche in Quadratmetern abmessen. Grundsätzlich hat jedes Bundesland ein eigenes Geoportal (Liste aller Geoportale), aber der Leistungsumfang ist sehr unterschiedlich. In der Regel kommt man um den Bezug einer Katasterkarte in Papierform kaum herum.
Katasteramt nennt Besitzer: Sobald ein Waldstück über die Informationen der Gemarkung, der Flur-Nummer und der Flurstücksnummer eindeutig definiert ist, kann man das zuständige Katasteramt telefonisch kontaktieren und um die Angabe des Besitzers bitten. Diese Auskunft ist kostenlos und wird bei einem nachvollziehbaren Anliegen problemlos gewährt. Über das Internet oder zur Not über alteingesessene Dorfbewohner (Bäcker, Metzger) kann man sich dann die Telefonnummer des Waldbesitzers heraussuchen und ihn direkt ansprechen.
3. Waldwert ermitteln
Wenn man einen verkaufswilligen Waldbesitzer gefunden hat, steht immer noch die Frage des Waldwertes im Raum. Der Regelfall ist, dass auch der Waldverkäufer nicht weiß, was sein Waldstück wirklich wert ist. Hört sich komisch an, ist aber dem Umstand geschuldet, dass Wald sehr selten gehandelt wird. Es fehlen schlicht die Erfahrungswerte. Zudem ist Wald meist seit Generationen im Familienbesitz. Der aktuelle Besitzer hat das Waldstück meist nicht gekauft, sondern geerbt. Selbst wenn tatsächlich einmal der Wert eines Waldstücks abgeschätzt wurde, ist dieser Wert Jahre später durch gestiegene Boden- und Holzpreise sowie den zugewachsenen Holzbestand nur noch Makulatur.
Waldwertgutachten: Verkaufsverhandlungen sollten immer vom Waldwert ausgehen. Der Waldwert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und dem Wert für den Waldbestand bzw. Holzbestand. Da Wald-Novizen kaum über Erfahrungswerte verfügen dürften, sollte man hier unbedingt die Hilfe eines Fachmannes hinzuziehen. Man kann beim zuständigen Forstamt auch über fremde Waldgrundstücke ein sogenanntes Wertermittlungsgutachten in Auftrag geben. Das forstliche Gutachten wird von einem qualifizierten Forstbeamten erstellt und folgt den gesetzlich vorgegebenen Waldbewertungsrichtlinien.
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes wird aus dem Boden- und dem Bestandswert nach dem sogenannten Alterswertfaktorenverfahren unter Berücksichtigung objektspezifischer Zu- und Abschläge der Verkehrswert hergeleitet. Hierzu werden Lage, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten, Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Fläche sowie Baumarten, Alter, Leistungsfähigkeit und Güte des Bestandes herangezogen bzw. eingeschätzt.
Aber Vorsicht: Diese Waldwertgutachten fallen regelmäßig zugunsten des Waldverkäufers aus. Wenn der Förster den Wert des Holzbestandes ermittelt hat, ist das natürlich nicht falsch. Aber man kauft ein Waldstück ja nicht, um es gleich danach vollständig abzuholzen. Nur so könnte der Im Gutachten ermittelte Wert des Holzes am Markt auch realisiert werden. Wenn man, wie in der Praxis üblich, immer nur einen Teil des Holzes entnimmt, muss man mit Mindermengenabschlägen rechnen und trägt im Zeitverlauf auch das Risiko von Sturmschäden. Dann kostet das Aufarbeiten des Holzes mehr und die Erlöse sinken im Geichschritt mit den niedrigen Holzpreisen nach einem Sturm. Die Nebenkosten eines Waldkaufs (ca. 10% vom Kaufpreis) werden ebenfalls nicht in einem Waldwertgutachten berücksichtigt. Wer Wald also nach dem Wert eines Gutachtens bezahlt, kauft tendenziell zu teuer.
Keine allgemeingültigen Waldpreise: Vorsicht vor Pauschalaussagen wie „Fichtenwald kostet rund 1,00 €/m²“. Die regionalen Unterschiede sind in Deutschland riesig! Wald in der Nähe von Ballungszentren ist generell teurer als „inmitten der Pampa“. Süddeutschland hat tolle Wälder, aber allgemein auch abstrus hohe Waldpreise. Wenn in Bayern tatsächlich einmal ein Waldstück zum Verkauf steht, sind 6,00- 8,00 €/m² inzwischen keine Seltenheit mehr. Mit dem Holzwert sind solche Preise nicht zu rechtfertigen, denn für z.B. Fichtenholz bekommt ein Waldbesitzer in Bayern auch nicht mehr, als in Rheinland-Pfalz. In den neuen Bundesländern hat die Treuhand mit den seinerzeit zu Tiefstpreisen verschleuderten Flächen die Waldpreise auf Jahrzehnte belastet. Hier bekommt man veritablen Wald immer noch zum „Schnäppchenpreis“. Windwurfgefährdete Flächen mit der falschen Ausrichtung kosten weniger, als windgeschützte Lagen mit der perfekten Ausrichtung. etc. etc.
Holzbestand mit dem größten Preishebel: Ganz grundsätzlich sollte man sein Augenmerk auf den Holzbestand eines Waldstückes legen. Dann kann man nie groß daneben liegen. Wenn man den Bodenwert z.B. mit 0,30 €/m² ansetzt, obwohl 0,25 €/m² der richtige Wert gewesen wären, hat man zwar 20% zu viel angesetzt, aber auf einen Hektar betrachtet (10.000 m²) macht das gerade einmal 500 € aus. Verschätzt man sich aber beim Holzbestand und nimmt an, dass z.B. ein Fichtenwald 300 fm/ha Holz hat, obwohl es nur 250 fm/ha sind, hat man zwar wieder 20% danebengelegen, aber der Wert der Differenz von 50 fm Fichtenstammholz liegt aktuell abzüglich aller Ernteverluste sowie Ernte- und Rückekosten bei rund 2.500-3.000 €! Manchmal machen ein paar einzelne Bäume den Unterschied. Aktuell ist Eiche sehr gefragt. Wenn auf einem Hektar 10 dicke Eichen stehen (> 60 cm Brusthöhendurchmesser), die einen schönen geraden Stamm haben, kann jeder einzelne dieser Bäume 1.000 € wert sein. Am besten packen Sie sich einen erfahrenen Waldarbeiter/Förster ins Auto, zeigen ihm das Waldstück und hören gut zu! Schneller lernen Sie nie wieder!
4. Kaufpreis verhandeln
Die ideale Situation ist natürlich, dass der Waldverkäufer bereits eine realistische Preisvorstellung hat, die sich weitestgehend mit der des Käufers deckt. Dann sollte man sich schnell einig werden.
Preisgrenze festsetzen: wie eigentlich bei jeder Preisverhandlung sollte man sich eine klare Preis-Obergrenze setzen, was einem das Waldstück persönlich wert ist. Über diese Preisgrenze geht man in der Preisverhandlung auf keinen Fall. Egal wie nett der Verkäufer ist, oder – in ländlichen Gebieten durchaus üblich – wieviel Schnaps auf dem Tisch steht.
Verhandlungs-Argumente zurechtlegen: Liegen die Preisvorstellungen noch auseinander, sollte man auf die Verkaufsverhandlung solide vorbereitet sein. Das Waldstück schlecht zu machen, ist keine gute Idee. Das verärgert nur den Waldverkäufer. Mit sachlichen Argumenten für einen reduzierten Kaufpreis kommt man am besten auf seinen Wunschpreis. Beispiele:
- Nicht vollständig bestockt: Ist nicht die gesamte Fläche des Grundstücks bestockt, also mit Wald bewachsen, sollte man mit zwei Preisen argumentieren. Einem Preis für unbewachsenem Ackerland (z.B. 0,30 €/m²) und einem Preis für Wald ( z.B. 1,30 €/m²). Sind z.B. aufgrund von einer Lichtung, einem Weg oder einem breiten Waldrand nur 80% der Grundstücksfläche bewachsen ergibt sich so ein mittlerer Preis von 1,10 €/m² (80% x 1,30 € + 20% x 0,30 €).
- Durchforstungsrückstand: handelt es sich um einen lange Zeit nicht, oder sogar noch nie durchforsteten Bestand, sollte man mit den Risiken einer Durchforstung argumentieren. Insbesondere bei Fichtenbeständen ergibt sich nach einer Durchforstung ein erhöhtes Windwurfrisiko, das über Jahre hinweg besteht, bis schließlich das Kronendach wieder geschlossen ist. Müssen sogar erst die sogenannten Rückegassen in einem Waldbestand angelegt werden, ist das Windwurfrisiko in der Tat ganz konkret. Die künstlichen Schneisen sind klassische Angriffspunkte für Stürme. Der positive Aspekt einer verspäteten Durchforstung, die man nach erfolgreichem Kauf unbedingt lieber heute als morgen durchführen lassen sollte, muss man ja während der Verkaufsverhandlung nicht unbedingt erwähnen. Ein Durchforstungsstau bedeutet nämlich auch, dass sofort außerordentlich hohe Durchforstungserträge anfallen, so dass man gleich einen Teil des Verkaufspreises wieder „reinholt“.
- Frisch durchforstet: Wurde das Waldstück gerade erst durchforstet, kann man argumentieren, dass der Waldverkäufer die Durchforstungserlöse vom Verkaufspreis abziehen muss. Schließlich hat er ja kürzlich bereits einmal „Kasse gemacht“ und einen Teil des Wertes schon vor dem Verkauf entnommen. Der Waldkäufer kann die nächsten Durchforstungserlöse hingegen erst in 5-7 Jahren realisieren.
- Wildschäden: Sind in dem Waldstück Schälschäden von Rotwild zu finden? Verbeißen die Rehe jede frische Knospe? Reiben die Wildschweine die Rinde von den Bäumen? Gute und vor allem gerechtfertigte Argumente für einen Preisnachlass. Bei der nächsten Durchforstung sollte man dann gezielt die schadhaften Bäume reduzieren und etwas gegen die Wildschäden unternehmen.
5. Notartermin besorgen
Sind sich Käufer und Verkäufer in der Sache einig, muss sich eine der Parteien, i.d.R. der Käufer, um einen Notartermin bemühen. Der Notar kann übrigens frei gewählt werden. Es ist aber zu beachten, dass die Vertragsparteien (bei einer Erbengemeinschaft als Verkäufer können das sehr viele Parteien sein!) idealerweise alle gleichzeitig am Notartisch sitzen. Daher ist ein räumlich naher Notar immer von Vorteil. Zur Vorbereitung des Vertragsentwurfs benötigt der Notar vorab einige Informationen, die man am besten schriftlich (per Fax oder Email) dem Notar übermittelt:
- Adresse und Geburtsdatum des Verkäufers
(bei mehreren Verkäufern entsprechend alle Adressen und Geburtsdaten) - Adresse und Geburtsdatum des Käufers
- Steuerliche Identifikationsnummer (kann nachgereicht werden)
- Name der Gemarkung des Grundstückes
- Flur-Nummer des Grundstückes
- Parzellen-Nummer
- Größe in Quadratmetern
- Kaufpreis (Summe und Preis je Quadratmeter)
- bestehen Miet- oder Pachtverhältnisse ja/nein?
- Kaufpreiszahlung: Wird der Kaufpreis an Ort und Stelle bar bezahlt (möglich & günstig aber riskant) oder wird das Geld nach der sog. Fälligkeitsmitteilung des Notars durchgeführt (von den Notargebühren her etwas teurer, weil der Notar den Zahlungsvorgang „überwacht“)?
Wenn diese Infos dem Notar vorliegen, lässt man sich am besten vom Sekretariat des Notars mehrere Termin-Optionen geben, um diese dann möglichst schnell mit allen Beteiligten abzustimmen.
Rechtzeitig vor dem Termin wird der Notar allen Vertragsparteien einen Vertragsentwurf zum Waldkauf zukommen lassen. Inzwischen hat der Notar dann u.a. Einblick in das Grundbuch genommen und weiß, ob z.B. noch eine Hypothek auf dem Grundstück lastet.
WICHTIG: bitte dieses Vertragsentwurf sollte man insbesondere die Angaben zum betreffenden Waldstück akribisch Punkt für Punkt kontrollieren! Stimmen insbesondere die Flurstücknummer und die Grundstücksgröße?
Kleine Anekdote aus den Erfahrungen des Autors: Walderbe X bietet ein Waldgrundstück an, man wird sich einig und der Kauf wird inkl. Notartermin vollständig abgewickelt. Erst ein halbes Jahr später kommt nach (!) einer Durchforstungsmaßnahme heraus, dass der neue Besitzer gar nicht das gerade durchforstete, sondern das Nachbargrundstück gekauft hat! Der Waldverkäufer (Erbe) hatte sich schlicht geirrt und vor Ort im besten Wissen und Gewissen das falsche Waldstück gezeigt. Das Sekretariat des Notars hatte bei der Einsicht des Grundbuches gesehen, dass nicht Stück 37, sondern Stück 38 dem Verkäufer gehört, es für einen Schreibfehler in den vom Käufer übergebenen Infos gehalten und den Vertrag entsprechend angepasst. Vor, während und nach dem Notartermin ist weder dem Verkäufer, noch dem Verkäufer aufgefallen, dass man eigentlich über ein ganz anderes Grundstück verhandelt hatte. Ein in jeder Hinsicht für alle Beteiligten unangenehmer Vorfall!!
Zum Notartermin ist dann eigentlich nur noch der Personalausweis und bei Barzahlung der Kaufpreis mitzubringen. Ab dem Zeitpunkt der Unterschriften kann der Waldkäufer mit dem Waldgrundstück nach Belieben verfahren, auch wenn der Kauf erst mit der Umschreibung im Grundbuch vollständig abgeschlossen ist.
Hallo Tobias,
@ 10-15 jährig: Den Trick mit dem Zählen der Astquirle kennen Sie ja wahrscheinlich (von Astquirl zu Astquirl ist immer ein Jahr). Eine 10-15 jährige Fichte hat – je nach Standort also etwa 5-10 Meter Höhe.
@ Fichtenwert: Der Wert des Holzes bemisst sich am Verkaufspreis, den man am Markt erzielen kann, abzüglich der Kosten für Aufarbeitung/Rücken und Vermarktung. Da bleibt bei Ihren Fichten aktuell nicht viel übrig. Denn erstens stehen da noch nicht viele Festmeter drauf, zweitens ist man bei diesen Dimensionen noch entfernt von Abschnitten, landet also bestenfalls bei Papierholz.
Aber wenn man von der anderen Seite her kommt, was es aktuell kostet eine Brache aufzuforsten, gegen Wildverbiss zu schützen, Jungbestandspflege etc. Dann sind Sie sicher nicht schlecht beraten, alleine dafür 0,40-0,50 €/m² auf den reinen Bodenwert aufzuschlagen.
Liebe Grüße – der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
erstmal ein großes Lob für die tolle Seite – sehr informativ und schön gemacht. Vielen Dank dafür!
Nun aber zu meinem Anliegen: Bei der Ermittlung des Waldwertes ist ein wesentlicher Bestandteil ja der Wert der Bäume die auf dem Grundstück stehen.
Können Sie den ungefähren Wert von ca. 10-15 Jahre alten Fichten schätzen? Was müsste hier auf den m²-Preis des Bodenrichtwertes aufgeschlagen werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Grüße
Tobias
Lieber Georg,
@ Steuern auf geerbten Wald: bei einem Waldgrundstück Ihrer Größe dürften, selbst bei den sportlichen bayerischen Waldpreisen, keinerlei Steuern anfallen. Die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer liegen bei Kindern bei 400.000 €
@ Auflagen: Sie als Verkäufer unterliegen keinen Auflagen.
@ Kosten des Verkaufs: Die Nebenkosten beim Waldkauf werden üblicherweise vollständig vom Käufer getragen. Sie als Verkäufer zahlen 0,00 €. Die Verteilung der Notarkosten wäre dabei tatsächlich noch verhandelbar, aber in der Praxis sind die Notarkosten Sache des Käufers. Die Kosten der Grunderwerbsteuer und der notwendigen Genehmigungen trägt auf jeden Fall der Käufer.
@ Vorkaufsrecht: Auch ein etwaiges Vorkaufsrecht kann Ihnen als Verkäufer herzlich einerlei sein. Denn wenn jemand (z.B. der Freistaat Bayern, eine Naturschutzbehörde, eine Gemeinde) nach dem Notartermin sein Vorkaufsrecht geltend machen würde, würde er in den Vertrag anstelle des bisherigen Käufers eintreten. Dann bekommen Sie Ihr Geld eben von jemand anders.
@ 10.000 m²: Sie sprechen wahrscheinlich die steuerliche Definition eines Forstbetriebes an, bzw. ab wann der Wald Betriebsvermögen darstellt. Die Untergrenze dafür sieht jedes Finanzamt gerne einmal unterschiedlich. Aber in Ihrem Fall liegen Sie 1. unter der als weithin als Mindestgrenze akzeptierten 1 ha. Zweitens kann man bei Ihnen kaum eine Gewinnerzielungsabsicht unterstelllen, denn Sie haben in der Vergangenheit das Holz ja offenbar nicht verkauft.
Beste Grüße – der Wald-Prinz
Hallo Wald Prinz
Wir sind im Begriff unseren Wald zu verkaufen.
Unsere Eltern haben uns 4 Geschwistern zu Lebzeiten (vor 25 Jahren) ein Waldgrundstück von insgesamt 9400m² übertragen.
Wir sind eine Besitzergemeinschaft zu Gleichen Teilen.
Keiner von uns betreibt eine Land- oder Forstwirtschaft. Oder hat eine betrieben. Wir sind alle Privatpersonen.
Der Wald wird nur als Liebhaberei genutzt. Nur Brennholz für Eigenbedarf. (Sturm u. Käferbefall) Kein Verkauf geschlagener Bäume.
Da wir alle in die Jahre gekommen sind (ich bin der Jüngste mit 58 Jahren) wollen wir das Waldgrundstück nun verkaufen.
Das Prozedere des Verkaufes ist uns bekannt. (Käufer finden, Preisverhandlung, Notartermin, Verträge)
Aber wir wissen nicht, mit welchen Steuern, Auflagen, Kosten wir als Verkäufer rechnen müssen.
Was auf jeden einzelnen von uns zukommt. Oder muss man das als Ganzes sehen.
Da sind wir uns sehr uneinig, da unser Informationsstand unterschiedlich ist. Die Rede ist zum Teil von 35% Steuern. Vorkaufsrechte. Usw.
Oder machen wir uns unnötige Sorgen, da unser gemeinsames Waldgrundstück unter 10.000 m² liegt. Und wir alle Privatpersonen sind.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit weiter helfen könnten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Georg W.
Hallo Julian,
Bodenrichtwert 1,50 €? Sind Sie sicher? In RLP liegt der Bodenrichtwert so um die 0,50€/m².
Haben Sie die Zahl genannt bekommen oder aus einem der offiziellen Portale exakt für ihr Waldstück?
@ rund 10.0000€ für 0,2 ha: das waren 50.000 € auf den Hektar. Ja, diese Preise werden im Süden von Deutschland gezahlt. In Bayern auch schon mal mehr. Aber wirtschaftlich nachvollziehbar ist das in keinster Weise.
Wir halten Ihren Wald für in jeder Hinsicht unattraktiv. Erstens viel zu klein. Zweitens, Buche geht zum allergrößten Teil durch den Kamin. In der von ihnen genannten Dimension sind wir weit entfernt von sagefähigem Holz. Bewerten Sie einmal jede Buche mit 100 € (was Ihre nicht wert sein dürften), dann reden wir über 3.000 €…. Drittens: kluger Schachzug vom Verkäufer, aber für Sie als Verkäufer ganz blöde Situation.
Fazit: es gibt jede Menge Wald in BW Kein Grund angesichts eines konkreten Angebotes in Schnappatmung zu verfallen.
LG, der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
wir sind im Begriff Wald zu kaufen.
Buchenwald. ca. 0,19 ha
Bodenrichtwert: 1,50 EUR/m2
ca. 30 größere (> 25cm), davon 4 > 40cm
In der App „Wald-Expert“ vom Land BW wird der Wald mit 144m3 Holzvolumen angegeben, das entspräche 102fm.
Der Wald wird per Höchstgebot verkauft, wobei wir die Gebote anderer Bieter natürlich nicht kennen.
Wir haben wie folgt berechnet: 70EUR/fm Stammholz
0,19ha x 1,5 EUR/m2 + 70EUR/fm x 102fm = 9.946,50 EUR
Meine Frage nun, was ist hier der angemessene Preis? Kommen wir mit unserer Berechnung hin?
Das ist der dann vermutlich ja der Mindestpreis – wo liegt der reale Kaufpreis Ihrer Einschätzung nach?
Vielen Dank,
Grüße
Julian
Wie ist den die aktuelle Lage bei den Waldpreisen? Wenn man bedenkt, das bei der Fichte der Preis pro fm/50-60 EUR aktuell ist und man bei Kleinmengen mindestens 20 EUR abzeiht und anschließend wieder aufforsten muss. Ich she da beim Bewuchs nicht mehr als 30 EUR /fm . Mancht bei ,25 EUR Bodenrichtwert + 300 fm/ha einen Preis von 11500 EUR pro hektar . Ist das realistisch?
Hallo Frau Oberscheid,
@ Holzhäuschen im Wald: nein, dürfen Sie streng genommen nicht. Geregelt ist das im § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Waldstück ist kein Freizeitgrundstück. Auch wenn wir Ihre Motivation von ganzem Herzen nachvollziehen können. Der Ärger dürfte aus Richtung des Jagdpächters und/oder des Försters kommen. Von deren Seite reicht dann ein Hinweis an die untere Baubehörde und der Spaß geht los.
So, das war die offizielle Antwort. Jetzt die inoffizielle. Das hat alles mit Augenmaß zu tun. Der eine Aspekt ist Müll im Wald, der andere Störung der Ruhe. Wer eine Hütte zum Übernachten bauen will, muss sich nicht wundern, wenn es Ärger gibt. Wer mit den Kindern ein kleines Baumhaus nur aus Holzbrettern bauen möchte und alle Jubeljahre mal ein Zelt aufschlägt und ein Feuerchen macht… Das kann schon gut gehen.
LG – der Wald-Prinz
Ich habe ein Waldgrundstück geerbt, verwildert, nie durchforstet oder sonst irgendwas. Die direkten Nachbarn haben Schonungen angelegt und beforsten ihre Flächen. Dürfen wir in dem verwilderten, uns gehörenden Stück ein Holzhäuschen fürs Wochenende für die Kinder aufbauen und uns das ein bisschen schön machen oder ist so was da eigentlich gar nicht erlaubt?
Hallo Dieter,
@ Feld & Wald in Bayern: Die Wald-Preise in Bayern sind die höchsten in ganz Deutschland. Wir hören immer wieder Zahlen wie 8,00 €/m². Natürlich hängt der Preis im wesentlichen von der Standortgüte und dem Aufwuchs ab.
@ Fichte: Bei dem Stichwort „Fichte“ zucken viele Waldbesitzer/-interessenten natürlich gerade schreckhaft zusammen. Das Thema Käfer betrifft die Bayern allerdings aufgrund der regionalen Niederschlagssituation im Voralpenland deutlich weniger, als z.B. im Sauerland. Aber das deutschlandweite Überangebot an Fichtenholz drückt auch in Bayern auf die Preise und sollte sich indirekt auch auf die Bewertung bei den Waldpreisen auswirken.
Unabhängig davon: bei kleineren Stücken werden erfahrungsgemäß höhere Quadratmeterpreise erzielt.
Starten Sie doch einfach mal einen Versuchsballon bei einem recht hohen Preis z.B. bei Ebay Kleinanzeigen (ist ja kostenlos) und schauen Sie, was es für eine Resonanz gibt.
LG – der Wald-Prinz
Hallo Wald Prinz,
ich bin gerade auf Ihre sehr interessante Seite gestossen und würde ihr Fachwissen brauchen.
Meine Familie besitzt schon lange ein Feld mit Wald in Bayern, Kreis Schongau.
Das komplette Grundstück ist ca. 8500 m² groß, Waldanteil ca. 3500 m².
Der Wald ist viel Fichte und eigentlich schön gewachsen. Man kann ihn über das Feld anfahren.
Der Feldanteil ist zu 20 Prozent ziemlich mosig.
Wieviel kann ich für das komplette Grundstück verlangen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß Dieter
@ dicke Eiche: Wenn ein Stamm mit einem Mittendurchmesser von 60 cm und mehr dabei herausspringt und der Stamm ohne größere Äste oder Fehler ist, gibt’s über 500 €/fm!
@ feuchter Boden: Nach dem Regen der letzten Wochen ist endlich mal wieder etwas Wasser im Wald. Aber die Bodengüte sollte Sie einem Profi überlassen. Wenn z.B. unter den oberen Bodenschichten eine wasserundurchlässige Tonschicht folgt, ist das nicht optimal. Kennen Sie keinen altgedienten Forstarbeiter in der Gegend? Die kennen i.d.R. jeden Flecken Wald.
@ ordentlicher Laubwald: Damit haben wir einen Wald gemeint, wo schon dickeres Holz drauf steht.
LG
Hallo!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und ihr Fachwissen! Eine Rückfrage: Was meinen Sie mit „dicke Eiche“? Welcher Durchmesser ist damit gemeint bzgl. der 1000,- Wert?
Ist es denn prinzipiell gut, wenn der Boden feucht ist? Vielleicht sogar so feucht wird, dass man im Herbst „einsackt“? Aus meiner Sicht kann das ja nur gut sein, oder?
Zu „Ordentlicher Laubwald“: woran kann man den neben (fehlendem) Windbruch erkennen? An den Abständen zwischen den Bäumen?
Sollte Verjüngung sichtbar sein? Wenn ja, an welchen Stellen?
VG!
Hallo Janni,
@ 5ha: das ist kein Anfänger-Laubwald mehr! Der deutsche Durchschnitts-Privatwald-Besitzer hat 1,0 ha.
@ Preisvorstellungen: Ja da haben Sie wohl recht. Fichtenwald dürfte rein rechnerisch bei max. 2,00-3,00 € liegen (zu Holzpreisen von „vor dem Käfer“). Denn in der Praxis ist nicht jeder Stamm B/C-Qualität und geht ins Sägewerk. Aber in Süddeutschland werden kaltlächelnd bis zu 8,00 € gezahlt. Einfach weil die Leute froh sind, wenn sie überhaupt was bekommen können.
Bei Laubwald ist die Bandbreite größer. Für den Waldbesitzer, der wirtschaften möchte, ist ein Brennholzwald im Grunde genommen eine „Nullnummer“. Das was es kostet das Holz aufarbeiten zu lassen, bekommt er gerade so eben wieder raus, wenn er es als Brennholz verkauft. Wenn er natürlich irgendwo im Angestelltenverhältnis ist (also mit dem Wald nicht sein Geld verdienen muss), das Brennholz in seiner Freizeit aufarbeitet und dann „die Hand aufhält“, wenn er das Holz ausgeliefert hat – dann mag er sich selbst in die Tasche lügen und das als gutes Geschäft ansehen.
Wenn jemand seinen Kaminofen bis zum berühmten Sankt Nimmerleins-Tag befeuern möchte, reichen 1-2 Hektar ordentlicher Laubwald leicht aus. Da würden wir sagen „kauf das Stück, wenn es Dir Freude bereitet und schau nicht unbedingt auf den letzten Euro.“
Ebenso positiv sieht es aus, wenn das Waldstück schöne, gerade gewachsene alte Eichen aufweist. Dann kann es sein, dass 5 schöne Eichen auf dem Hektar ausreichen, damit das Stück sein Geld schon wert ist. Eine dicke Eiche kann aktuell schnell 1.000 Euro wert sein. Wenn 5 Bäume auf dem Hektar fehlen, fällt das nicht weiter auf. Wir würden in diesem Fall die Eichen übrigens genau jetzt fällen. Der Preis für gute, dicke Eichenstämme ist aktuell sehr hoch. Wenn Sie noch 10 Jahre warten, sieht eine Eiche noch exakt genau so aus (der Holzzuwachs ist in dem Alter und bei der langsam wachsenden Eiche kaum der Rede wert), aber wo dann der Preis für Eiche steht???
@ Bodenfeuchte & Windlage: Schauen Sie sich den Wald aufmerksam an. Sehen Sie alte gekippte Wurzelteller, Windbruch in den Kronen, vom Wind reingerissene Löcher, vielleicht mit Naturverjüngung… Wie sieht es in der Umgebung aus? Das alles gibt Ihnen Hinweise auf die Gefahr durch Stürme. Hinsichtlich Bodenfeuchte: Lesen Sie einmal unseren Artikel zu Zeigerpflanzen durch. Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig weiter.
Liebe Grüße – der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
interessanter Thread – super Antworten! Vorab Danke! :-)
Ich suche einen kleinen (bis 5ha) „Anfänger-Laubwald“ in Norddeutschland und wundere mich regelmäßig über die Preisvorstellungen – ich habe aber auch ehrlich gesagt keine Ahnung ;-)
Z.B. beruft sich ein Verkäufer auf den lokalen Förster, der den qm Laubwald (Eiche, Buche) mit 3 Euro Holzwert einschätzt. Das führt dann zu einem entsprechendem ha Preis.
Mal Liebhaberei und spezielle ganz besondere Lagen außen vor gelassen: könnten 3,- wirklich gerechtfertigt sein? Der ha Ackerland in der Gegend kostet ca 4,-.
Was sagst du dazu?
Und: Haben die Bodenfeuchte & Windlage eigentlich auch einen Einfluß auf den Preis? (Risiko Windbruch, Trockenheit)
Lieben Dank!!
Lieber Torben,
@ Preis: Googeln Sie einmal, wo der Bodenrichtwert in Ihrem Bereich liegt (Suchwort: Boris + jeweiliges Bundesland). Beispiel in Ihrem Fall: bei 0,35 €/m² ist der Boden 1.925 € wert. Bei 0,50 €/m² wären es 2.750 €. Die Differenz zu Ihrem Kaufpreis wäre dann der Wert des Holzes (sog. „Holzboden“). Bei dem von Ihnen angegeben Alter kann das eng werden. Aber grundsätzlich sind 1,40 € natürlich nicht „aus der Welt“. In Bayern wäre das ein Schnäppchen, in Rheinland-Pfalz an der oberen Preisgrenze, im Osten Deutschlands schlicht viel zu teuer.
@ Alter: 35 Jahre alte Buche & Eiche bedeutet, dass Sie in Ihrem Leben keinen Euro Ertrag erwarten können. Die „emotionale Rendite“ ist natürlich etwas anderes. „Ein Bachlauf fließt am Rande“ zeigt, dass Sie sich eh schon verliebt haben ;-). Und ob Sie das jetzt für 1,40 €/m² bekommen, oder für 1,30 €/m² ist ein Unterschied von 550 €. Nicht die Welt.
@ SVLFG: das das Stück über der Grenze von 2.500 m² liegt, unter der man sich auf Antrag befreien lassen kann, müssen Sie bedenken, dass die SVLFG jedes Jahr so ca. 80 € Grundbeitrag von Ihnen einfordern wird.
Fazit: Was soll schief gehen?! Kleine Stücke bekommt man bei Bedarf immer wieder los. Eiche/Buche benötigen auch nicht große Pflege, die kommen bestens ohne den Menschen zurecht. Falls es dieses Mal nicht klappen sollte, keine Panik. Wer sich dahinter klemmt, findet immer ein schönes Waldstück!
LG – der Wald-Prinz
Hallo lieber Wald Prinz,
ich kann ein Waldstück erwerben das 5500qm groß ist. Bestand ist ca 35 Jahre alte Eiche und Buche. Ein Bachlauf fliest am Rande auch her. Wir haben uns auf 7700€ geeinigt. Ist das ein guter Preis ?
Muss ich beim Bachlauf auf etwas achten ?
Ganz lieben Gruß
Hallo Basti,
1800 m² Eiche und Buchen für 2.000 € ist ja schon mal ein fairer Preis. Was soll man da verkehrt machen? 100 € zuviel zahlen? Ist das denn ein direktes Nachbargrundstück einer Wohnbebauung oder mitten im Wald?
@ „Das Grundstück muss vom Flurstück getrennt werden“. Muss eingemessen werden? Das kann ja schnell teuer werden. Erst Angebot einholen.
Beste Grüße- der Wald-Prinz
Moin Wald-Prinz Team,
wir haben die Möglichkeit hinter unserem Grundstück in S-H ca. 1800 m² Wald zu kaufen. Preis soll bei 2000 Euro liegen. Das Grundstück muss vom Flurstück getrennt werden. Bestand Eichen über 80 Jahre alt und Buchen 50-60 Jahre alt. Würde sich der Finanzelle Aufwand lohnen? MFG
Hallo,
in Bayern ist es ja den Forstbeamten verboten Wald zu bewerten. Sie haben genug andere Sachen zu tun, als einem Privaten oder einer Kommune den Wald zu bewerten. Dafür werden die Forstbeamten von uns Steuerzahlern nicht bezahlt. (Es sagt ja z.B. keiner im Bauamt dem Hausbesitzer was sein Haus Wert ist!)
Es gibt in Bayern und auch in allen andere Bundesländern Forstsachverständige, die von Waldbewertungen und anderen Gutachten leben müssen.
Schaut mal unter https://www.freiefoerster.de/, da findet Ihr für eure Gegend einen Forstsachverständigen der Profi auf dem Gebiet der Waldbewertung ist und keinen Scheiß dahererzählen muß.
Ein guter Förster verweist auch immer auf Sachverständige, wenn er nach dem Wert von Wald gefragt wird.
Und wenn man vielleicht 5000 € für ein Gutachten zahlen muß, ist es immer noch besser als 20.000 € zuviel oder zu Wenig für einen Wald auszugeben oder? Im Übrigen kosten Gutachten für kleinere Flächen vielleicht ein Zehntel davon.
Wald ist ein Generationenprojekt. Lasst euch euren über Genaration gepflegten und gehegten Wald nicht von Glücksrittern und Geschäftemachern abschwätzen!
Forstbüro Knittel
Hallo Sophie,
der Preis Wald variiert u.a. stark in Abhängigkeit davon, wo dieser Wald liegt. In Ostdeutschland, an der Grenze zu Polen bekommen Sie den Wald für 0,60 €/m². In Westdeutschland bezahlen Sie 1,20 €/m² und in Bayern werden Preise von bis 8,00 €/m² gezahlt. Mit dem Holzwert hat das schon lange nichts mehr zu tun. Eher mit Angebot und Nachfrage.
Aber in Ihrem Wald sollte ein offizielles Waldwertgutachten vom zuständigen Forstamt weiterhelfen. Das kostet nicht die Welt und kommt von unabhängiger Seite.
Beste Grüße – der Wald-Prinz.
Hallo lieber Waldprinzen. Vielleicht könnt ihr uns ja helfen. Es geht um einen Wald in Bayern nah der Salzburger Grenze. Dieser soll an uns weitervererbt werden. Ein Teil dieses Wertes (bisher nicht definiert) soll an weitere Erben ausbezahlt werden. Es geht darum zu bestimmen was ein fairer Preis wäre. Hier Paar Daten: 10 Hektar Teil nicht zusammenhangend, steillage, kaum Waldwege. Der Wald wird seit mind. Zwei Generationen gepflegt, letztmalig neu bepflanzt vor ca. 80 Jahren. Die anfallenden Sturmschäden werden mit Rückewagen Seilwende und Motorsäge in der Freizeit beseitigt. Holz wurde bisher wenig verkauft und fast zum Eigenbedarf verwendet. Es soll so bleiben. Was wäre unter diesen Umständen der faire Wert zum Auszahlen anderer Erben die jedoch nicht an den anfallenden Material/Arbeitskosten beteiligt sein wollen. Vielleicht gibt es auch einen Tipp wer das sonst noch beurteilen kann… Angeblich soll der Nachbar hier seinen Wald für 40000 Euro/h verkauft haben…Ich frag mich viel lange wir den Wald besitzen müssen um unter unseren Umständen so einen Wert aus Holz zu erhalten… Vom Gefühl ist es zu viel… Vielen Dank
Hallo Sebastian,
wir würden mal tippen, dass man da aneinander vorbei geredet hat. Verkauft wird immer mindestens ein Flurstück. Nie ein Teil davon. Die Pacht läuft nach einem Verkauf übrigens weiter. Denn Kauf bricht Miete nicht – und Pacht auch nicht. Man kann danach den Pachtvertrag natürlich zum nächstmöglichen Termin kündigen, wenn man das will.
Wenn der Vermesser raus kommt, wird es übrigens schnell unwirtschaftlich. Bei Bauland macht man das natürlich des öfteren. Im Wald sprengen die Kosten eines Vermessers und das nachfolgende Prozedere schnell die Kalkulation.
LG – der Wald-Pring
Hallo,
habe heute mir mehrere Waldgrundstücke angesehen die veräußert werden sollen. Da sind einige dabei wo Ackerland und Wald ein und daselbe Flurstück sind. Mir wurde vom Verkäufer gesagt das es kein Problem sei nur den Wald zu verkaufen da das Ackerland an den Bauern verpachtet ist. Ist das so einfach möglich oder muss ich da vielleicht doch noch den Wald heraus messen lassen?
Vielleicht kann mir ja da jemand weiter helfen.
Hi, danke fürs Antworten. Ja, es war ein überregionaler Wanderweg. Eine alte sogenannte Salzhandelsstraße. Voll intakt und gern begangen. Kein Trampelpfhad. Da dem Waldbesetzer der Wald „versehentlich“ mit Wegen verkauft wurde, nimmt er sich diese Freiheiten heraus und macht inzwischen munter weiter damit.
Anwalt – damit das nicht so weitergeht und damit der alte Wanderweg wieder hergestellt wird. Denn ob Privatwald oder nicht – wenn ich das Forstrecht richtig verstanden habe, muss der Waldbesetzer das Forstamt vorab über seine Maßnahmen informieren. Das tut er aber nicht. Er schafft Tatsachen…
Hallo Petra,
@ kauft man die Wege mit?: Ein Blick ins Katasterblatt von Brandenburg bringt hier Klarheit. Entweder ist ein Weg ausgespart, dann gehört er meist der Gemeinde. Oder er ist eben Teil des Privat-Waldstücks.
@ Wanderweg vergammeln lassen: Hier kommt es ja ein wenig drauf an, ob der Weg zu einem überregionalen Wanderwegnetz gehört oder nicht. Über einen einfachen Trampelpfad durch den Wald oder einen Rückeweg kann gerne einmal Gras wachsen, ein Baum fallen oder auch eine Pflanzung angelegt werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass Privatwald jemandem gehört der damit in gewissen Grenzen tun und lassen kann, was er will. Das Bundeswaldgesetz sagt zwar „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet […] Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.“ Aber die Rechte des Waldbesitzers darf man eben auch nicht ausser Acht lassen. Wie würden Sie es finden, wenn ein Weg durch Ihren Garten führt und die Spaziergänger Sie dann auch noch anmaulen, Sie sollen gefälligst Ihren Garten wunschgemäß in Ordnung halten?!
@ Anwalt: und dann?
LG – der Wald-Prinz
Hallo, kauft man den Wald eigentlich mit den Wegen, die durch ihn hindurch führen oder wie ist das? Zum Beispiel wenn da ein Wanderweg durchführt? Kann ich den Wanderweg dann einfach vergammeln lassen? Bäume liegen lassen, Pflanzungen drauf machen, Zaun drauf setzen, damit niemand mehr durch meinen Wald geht, weil es ist ja auch mein Weg?? Nicht falsch verstehen, das will ich nicht machen, sondern das wurde in unserem Wald so gemacht. Und es geht weiter damit. Immer mehr Wege verschwinden so und der Waldbesetzer sagt: zwischen den Bäumen ist genug Platz, man kann ja da lang gehen….
Gibt es einen versierten Anwald im Waldrecht, der sich damit auskennt und an den wir uns wenden können? MeckPom, wenns geht, ggf auch Brandenburger Norden. Bin für jeden Hinweis dankbar.
LG Petra
Lieber Christian,
@ „mit Freunden“: Da zucken wir schon ein wenig zusammen. Wir würden mal tippen, das ist nicht ganz zu Ende gedacht. Wer kümmert sich um die Durchforstung? Wer bezahlt den Beitrag für die SVLFG und holt sich dann das Geld von den anderen zurück (die SVLFG geht immer nur an einen der Besitzer heran). Über wessen Konto laufen die Durchforstungserträge, der Beitrag für den örtliuchen Waldbauverein etc.? Wie versteuern Sie die Einnahmen? Was wenn einer verkaufen möchte, weil er wegzieht oder das Geld braucht.
@ Dorfnähe: Da zucken wir schon wieder zusammen. Wenn es in dem Dorf noch ein paar ordentliche Kinder gibt (nicht so überbemutterte Weicheier), wollen die unter Garantie wissen, wie es in der Hütte aussieht.
@ legal? wie sicher sind Sie, dass die Hütte im Außenbereich tatsächlich legal ist. Wenn nicht kann Ihnen das nach dem Kauf gerne um die Ohren fliegen. Denn wenn Sie dort mit Ihren Freunden loslegen, findet sich immer ein Jagdpächter/Förster/gelangweilter Rentner/Naturfreund etc. dem das nicht passt. Der stellt eine kleine Anfrage an die zuständige untere Baubehörde und Sie dürfen die Hütte auf Ihre Kosten beseitigen.
@ „etwas anbauen“: Was meinen Sie mit anbauen? Was denn, Hanf? Sie befinden sich im Wald. Da darf auch nur Wald sein.
@ 2€/ha: Das würde bedeuten, dass 140.000 € auf den Wald entfallen und 30.000 € auf die Hütte. Lassen wir einmal die 30.000 € für eine 15 m² große Hütte (!) beiseite. Es gibt nur einen möglichen Aspekt, der den Preis für den von Ihnen beschriebenen Wald rechtfertigen würde: er liegt in Bayern. Wir reden über Steillage, einen Teil Jungwald (wenn man den richtig bewertet, steigt der Quadratmeterpreis für den Rest ja nochmals an).
@ teilen: Reden wir tatsächlich über ein einziges Flurstück mit 7 ha Größe? Bitte nachfragen, ob das nicht mehrere Flurstücke sind. Denn „der Weg wäre die Grenze“ – so funktioniert das nicht. Wenn neu eingemessen werden muss, kostet das inkl. Grenzsteine setzen richtig Geld.
Fazit: Grundsätzlich sind wir auch große Kinder und können das alles nachvollziehen. Aber realistisch betrachtet sollten Sie noch einmal ein paar Nächte drüber schlafen.
LG – der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
ich würde gerne mit Freunden einen ehemals vererbten Wald in Dorfnähe kaufen und hätten gerne Deine unverbindliche Meinung zum Kaufpreis gewusst:
Der 7ha Wald liegt ca. auf 900 m mit befahrbaren 500m Forstweg mit ca.15 m2 Hütte (mit 1 Raum mit Holzherd+ Gasherd+ Sofa+Tisch + Schrank und kleinem Raum mit Toilette u.kl. Waschbecken u.Regalen). Vor der Hütte ist ein kl.Brunnen, der das ganze Jahr sauberes Quell-Wasser liefert. Der eben-längliche Platz vor der Hütte misst ca.20 m2.
Ca.4, 5 liegen oberhalb des Weges, ca.2, 5 ha liegen unterhalb des ca. 500 m langen Weges.
Der obere Teil besteht größtenteils aus Fichten u.ist steil, der untere Teil aus Lärchen u.einem kl.Jungwald aus Fichten und ist weniger steil. Dort wo er Lärchen gefällt habe, wachsen dornige Hecken: Dort könnte man auch noch eine Straße als Terrasse anlegen, um evtl. etwas anzubauen.
Ein 2.ter Weg führt durch das untere Stück des Waldes und kann auch vom Nachbarsbauern genutzt werden, wegen Durchfahrtsrecht. Kälber weiden auf den beiden oben angegebenen Wegen 1 u.2 . Sie blieben wegen des steilen Geländes aber auf dem Weg.
Laut Verkäufer habe der Wald sehr gutes und viel Holz: deshalb stelle er sich
2 € / Quadratmeter Wald vor.
Er dachte an 170.000 € für den gesamten Wald mit Weg, Hütte u Quelle.
Da auch die anderen Interessenten dies als teuer sehen, will er sich informieren, ob er den Wald teilen könnte:
Dann würde er den oberen Teil mit viel Fichtenholz einem Interessenten verkaufen u.den unteren Teil mit Hütte, Quelle einem anderen. Der Weg wäre die Grenze.
Dann wären der untere Teil ca.2 -3 ha.
Welches Angebot würdest Du den Verkäufer für den ganzen oder den unteren Teil mit Hütte & Quelle machen?
Grüße,
Christian
Hallo Wald-Prinz,
es gibt noch eine andere Variante Waldbesitzer zu werden. Meine Familie gehört zu denen, denen schon seit Generationen eine kleinere Parzelle Wald gehört. Aber dummerweise wurde die Parzelle über Generationen immer wieder Erbengemeinschaften übergeben, deren Mitglieder vermutlich mehr sind als Bäume auf der Parzelle. Vor allen Dingen kenne ich diese gar nicht mehr und ein Kontakt ist nicht herzustellen. Mich würde interessieren, wie ich vorgehen muss, um die Parzelle jetzt auf mich eintragen zu lassen? Der wirtschaftliche Wert ist eher zweitrangig, da die Parzelle nicht wirklich groß und durch eine Steillage kaum zu bewirtschaften ist.
Gruß
Ralph
Hallo Erik,
@ Durchforstung: Im Wald sind neben Rehen und Hirschen auch viele Schlitzohren unterwegs. Ohne einen verbeamteten Forstprofi sind Sie von vorneherein verraten und verkauft. Aber abgesehen davon hat der Förster den besten Überblick, welches Forstunternehmen zu welcher Durchforstung passt. Ist das ein Harvester-fähiger Bestand, dann muss eh eine größere Maßnahme zusammen kommen, sonst lohnt sich das Verlegen der Maschine gar nicht. Wird Langholz anfallen, dann sind das oft andere Unternehmen als wenn Abschnitte ausgehalten werden. Das hat u.a. mit dem Fuhrpark der Unternehmen zu tun. Die einen haben einen Zangenschlepper für Langholz, die anderen einen Rückezug für Abschnitte etc.
@ Jagd: alles unter 75 ha zusammenhängend gehört in D automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. Grundsätzlich stehen Ihnen anteilsmäßig die Einnahmen aus der Pacht zu. Wenn Sie sich gleich einmal unbeliebt machen wollen, dann fordern Sie die auch ein. Sind bei 1 ha meist deutlich < 50 € p.a. Das Geld geht üblicherweise in den Wegebau. Also Jagdpachteinahmem gedanklich ausbuchen ;-) LG - der Wald-Prinz
Hallo,
da hake ich gleich nochmal nach! ;-)
SVLFG habe ich gegoogelt und auch hier nachgelesen. Fazit: Füße stillhalten und wenn es kommt, wird man zumindest nicht gleich ruiniert. Wobei sich natürlich auch mir die Frage stellt, wo die Logik liegt, jemanden mit Beiträgen zu belasten der, wie auch von mir geplant, nie im Wald arbeitet sondern das sozusagen „outsourct“. Die beauftragten Firmen sind ja auch noch mal extra versichert. Egal.
Einen pensionierten Forstarbeiter/ Förster muß ich erstmal finden, kenne nur Ärzte und Feuerwehrmänner! :D
Was die Durchforstung betrifft: Die Auswahl einer Firma überläßt man also üblicherweise dem Förster, weil der sowieso damit beschäftigt ist? Das dürfte ja ein einträgliches Geschäft (Provisionen) sein! Nun, mir kann es egal sein, wenn sich die ganze Chose selber trägt.
Sie meinen ja „kaufen!“, also kann ich wirklich mit annähernder Sicherheit davon ausgehen, daß ein Ertrag (wenn auch ein kleiner) übrigbleibt? Keine Ahnung, was ein Stapel Kiefern bringt …
Und was ist eigentlich mit Jägern/ Jagdpächtern? Sind alle Waldgebiete verpachtet? Pachtet der dann von mir und zahlt mir Pacht?
Viele Fragen …
PS: Keine Angst, ich habe nicht vor, mit der Kettensäge in den Wald zu rennen! ;-) Kann so was zwar bedienen aber weiß auch um die Anstrengung und die Risiken!
Hallo Erik,
21.000 € für 21.000²: kaufen! Das sagen wir jetzt einfach mal so lapidar. Aber hier folgt die Begründung. Der Kaufpreis dürfte durch den Bewuchs (sog. Holzboden) allemal gedeckt sein. Davon abgesehen besitzt Wald grundsätzlich drei Renditequellen. 1. Natürliches Holzwachstum. 2. Holzpreisentwicklung und 3. Waldpreisentwicklung. Vergessen Sie bitte Nr. 1 und 2. Mit so einem einzigen Hektar können Sie nur hoffen, dass Sie einen guten Förster vor Ort haben, der Sie bei größeren Durchforstungsmaßnahmen nicht vergisst. Dann decken die Durchforstungsergebnisse, die Sie alle paar Jahre erzielen die Kosten der SVLFG (das ist dieser dumme Grundbeitrag…). Die Waldpreisentwicklung ist mit Sicherheit der größte Hebel. Gegenüber nahezu allen Immobilien in Deutschland besitzt Wald die Besonderheit, dass es quasi kein Angebot gibt. Wald wird vererbt. Ganz selten verkauft. Wenn Sie irgendwann einmal den Wald wieder verkaufen wollen/müssen, sollte es ein Einfaches sein, ihn mit einem ordentlichen Aufschlag wieder zu verkaufen. Gerade kleinere Stücke erzielen tendenziell höhere Preise, weil die Käufergruppe viel größer ist, als bei Objekten, die 6-stellig kosten.
Tipp: nehmen Sie sich einen pensionierten Förster/Waldarbeiter an die Hand und gehen Sie gemeinsam mit ihm und einer Dose Forstmarkierungsfarbe durch das Stück. Markieren Sie zunächst die besten Bäume (Z-Bäume) und dann die Bäume, die Sie bei einer Durchforstung entnehmen würden. Diese Übung ist perfekt, um ein Waldstück erst rchtig zu verstehen. Ist das Stück so vorbereitet, sprechen Sie danach den zuständigen Förster an. Der muss sich dann nicht mehr eine Stunde Zeit nehmen, sondern nur ein paar Minuten um zu entscheiden, welches Einschlagunternehmen er bei Gelegenheit in das Stück schickt. Machen Sie NICHT den beliebtesten aller Anfängerfehler – selbst die Motorsäge auspacken und mühsam einen Stapel Holz aufarbeiten. Den können Sie danach nur als Brennholz verkaufen/verschenken!
LG – der Wald-Prinz
Hallo Waldprinz,
mit Interesse lese ich seit Tagen immer mal wieder diese interessante Seite. Das Thema ist für mich völlig neu. Durch Zufall bin ich auf ein Angebot gestoßen, ein Stückchen Wald zu kaufen. Als (nicht unbedingt renditeorientierte aber sichere – Stichwort „Sachwerte“) Geldanlage scheint es mir in unseren unsicheren Zeiten nicht ganz abwegig.
Nun habe ich aber natürlich einen Beruf, der mich ziemlich auslastet. Da interessiert mich die Frage, wie es mit den nötigen Forstarbeiten aussieht: Kann man dafür externe Dienstleister beauftragen? Wo findet man die? Rechnet sich das dann noch? Wie gesagt, eine hohe Rendite erwarte ich nicht, draufzahlen will ich aber natürlich auch nicht!
Eckpunkte:
21.000 m² für 21.000 €.
„Waldgrundstück mit ca. 30 – 120 Jahre altem Kiefern- und Fichtenbestand. Ertragsklasse 1; 2. Bestockungsgrad 1. Das
Grundstück wurde seit Jahren nicht mehr durchforstet. Lage im Außenbereich (siehe § 35 BauGB) mit Ausweisung als Waldfläche.“
Kann man sowas als Laie mit vertretbarem Aufwand einfach so machen?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß
Erik
Hallo Herr Mehl,
@ Waldauktionen: schauen Sie doch einmal hier. Im Westen von Deutschland gibt es insbesondere die Westdeutsche Grundstücksauktionen AG.
Beste Grüße – der Wald-Prinz
Die seiten bieten viel Information. Zweierlei fehlt _mir_:
1. Das Thema lautet ‚Waldgrundstück kaufen‘. Wenig finde ich zum Thema ‚Waldgrundstück besitzen‘.
Als Kleinbesitzer werde ich kaum selbst Holz schlagen und verkaufen. Kann man in allen Bundesländern
den Besitz vom Forstamt betreuen lassen? Was kostet das, was fällt an sonstigen Kosten an?
Ein kompletter Beitrag zu dem vorgeschlagenen Thema wäre schön.
2. Gibt es keine Aktionshäuser oder sonstige Vermittler im Westen Deutschlands, Odenwald, Hunsrück,
Eifel, Schwarzwald?
Vielen Dank für Ihre Seiten
A. Mehl
Hallo Schwarzwälder,
@ „Kann das Landwirtschaftsamt die erforderliche Genehmigung zum Kauf versagen oder gibt es Kleinflächenregelungen, die hier einschlägig wären?“:
Wir sind keine Juristen, lediglich Berufslaien. Bei der Stiftung geht es ja nicht danach, welches Waldstück die Stiftung gerne hätte, sondern ob sie z.B. begründen kann, dass „durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde“ (s. hier). Das scheint nach Ihrer Schilderung (Insel) nahezu unmöglich.
Aus der Erfahrung heraus würden wir nach dem Motto „Versuch macht kluch“ einfach den Notarvertrag anstossen und schauen, was passiert. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts. Wenn dann tatsächlich eine Genehmigung versagt wird, kann man gegen die konkrete Begründung vorgehn. Im Voraus weckt man nur schlafende Hunde. Das Kostenrisiko ist ja überschaubar. Der Notar ruft bei 2,5 ha einen niedrigen dreistelligen Betrag auf. Und selbstm wenn Sie einen Rechtsanwalt benötigen (würden), wäre der Streitwert eher gering.
LG – der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen zum Waldkauf.
Eine Frage zum Waldverkauf in Baden-Württemberg. Durch den Tod eines Land- und Forstwirts ist eine Erbengemeinschaft entstanden, zu der auch rd 2,5 ha Wald gehören. Der Wald liegt wie eine Insel in einem privaten (gemeinützigen) Stiftungswald. Nun soll dieser Wald an den Neffen des Erblasser verkauft werden, den den Hof und sämtliche Wald- und Acherflächen übernehmen will/soll, aber kein Land-/Forstwirt ist.
Kann das Landwirtschaftsamt die erforderliche Genehmigung zum Kauf versagen oder gibt es Kleinflächenregelungen, die hier einschlägig wären?
Vielen Dank bereits im Voraus
Es grüßt der Schwarzwälder
Hallo Sebastian,
@ Grundbuchstand: eigentlich müssen Sie nur einen Notar ihrer Wahl aufsuchen, und ihm die wesentlichen Daten von Käufer, Verkäufer und des Objektes nennen (unser Artikel dazu). Die Überprüfung des Grundbuchstands ist dann fester Bestandteil des notariellen Prozederes. Der Grundbuchstand wird meist am Tag der Beurkundung noch einmal sicherheitshalber überprüft, damit ein verkäufer nicht das gleiche Objekt bei 10 Notaren an 10 Käufer verkauft.
Wenn sie über das jeweilige Geoportal des Bundeslandes die Daten von Gemarkung, Flurnummer und Flurstücknummer herausgefunden haben, sagt Ihnen das zuständige Katasteramt am Telefon, wem das Stück gehört. Sie müssen dort eigentlich nur angeben, dass Sie das Stück kaufen wollen.
@ wichtige Stellen im Notarvertrag: Bei einem Waldstück ist das eigentlich ein Mini-Vertrag. Sie müssen auf jeden Fall noch einmal die Angaben zum Flurstück und seiner Quadratmetergröße kontrollieren. Dann ist wichtig, das in der sog, Abteilung II und III keine Belastungen vorliegen (da können ärgerliche Sachen drin stehen).
@ Grundbucheintrag Wald vs. landwirschaftliche Nutzfläche: Sie können landwirtschaftliche Nutzfläche aufforsten. Dann würde das „umgewidmet“. Das geht aber nur über einen Antrag, über den u.a. das Forstamt entscheidet. Wald umwidmen ist sehr viel schwieriger. Bauland wird da im übrigen so gut wie nie draus.
@ Hütte: legal wird das nix. Sie dürfen im Wald nichts genehmigungsfrei bauen. Und eine Genehmigung bekommen Sie heutzutage nicht mehr. Bei einem Zelt samt Lagerfeuer müssen Sie allerdings widerum niemand fragen. Sie sind der Waldbesitzer.
@ Altlasten: Die übernehmen Sie mit dem Kaufvertrag in jeglicher Hinsicht.
@ Nebenkosten: einmal abgesehen davon, das wir dazu einen ganzen Artikel geschrieben haben, sind 10% eine gute Hausnummer. Die Grunderwerbsteuer ist der größte Batzen, hat aber eine untere Grenze von 2.500 m² (darunter fällt nichts an)
LG – der Wald-Prinz
Hallo Wald-Prinz,
vielen vielen Dank für die schnelle Rückmeldung mit den aussagekräftigen Antworten. Baumhaus, haha, wir sind hier nicht auf DMAX, zum Glück, sehr lustig!
Ich bin in der Tat an einem naturbelassenen Wald interessiert. Bitte nochmal zum Prozedere des Kaufs, falls es die Zeit zulässt, es ist ja auch schon viel hilfreiches dazu geschrieben worden.
Sagen wir ich habe etwas interessantes gefunden, der Verkäufer ist bereit zu verkaufen. Wenn er den Grundbucheintrag vorlegen kann, dann kann ich sicher sein, dass er der Besitzer ist? Muss der Nachweis am besten bestimmt aktuell sein? Kann man neben der Möglichkeit über das Katasteramt bei unbekanntem Besitzer dort den bekannten Besitzer sich bestätigen lassen? Oder bei der Gemeinde? Wenn klar ist, dass er und nur er der Besitzer ist, was sind die wichtigen Stellen im Notarvertrag, worauf muss ich generell achten? Der Grundbucheintrag ist maßgebend für die Nutzung, die Rechte und Pflichten, richtig? Also wenn dort Wald oder landwirtschaftliche Nutzfläche steht, ist das für die späteren Möglichkeiten bindend und ausschlaggebend? Wenn als Wald deklariert, kann ich also diesen gesund gedeien lassen unter Einhaltung der Sicherheit für alle? Wie bekomme ich heraus, was ich in meinem Wald bauen darf? Eine Hütte vielleicht, nichts großes, aber schön für Wochenenden und Übernachtungen, oder ein Zelt aufstellen, wen frage ich da? Wie war das mit den Altlasten? Muss ja alles notariell niedergeschrieben werden, besser oder? zB keine bestehenden Miet/ Pachtverhältnisse, keine Ansprüche Dritter, usw.? Zuletzt vllt was für laufende Kosten sind zu erwarten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Abgaben an Landwirtschaftskammer oder Ähnliches? Noch Tipps, wie kann ich mich vor Abzocke schützen? Was muss sonst noch geklärt sein? Wow, danke schon mal für die Antworten. Waldmanns Gruß!
Hallo Sebastian,
@ „Bin ich an eine bestimmte Nutzung gebunden? Muss ich regelmäßige Arbeiten verrichten, zB Bäume fällen und neu pflanzen, Bodenpflege bzw Aufräumen?„: Ein befreundeter Förster hat einmal gesagt „Der Wald ist kein Wohnzimmer„. Will heißen, der muss alles andere als aufgeräumt sein. Von Ihrem Waldstück darf keine Gefahr für Andere ausgehen. Das heißt, wenn ein Wandserweg durch Ihr Stück geht, haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Der mächtige trockene Ast einer Buche, der über den Weg ragt, den sollte man entfernen. Im Stück kann der bleiben! Wer meint, er müsse quer durch Ihren Wald laufen (was grundsätzlich jedem erlaubz ist), der nimmt dieses Risiko billigend in Kauf. Auch sollte Ihr Waldstück nicht unbedingt Brutstätte einer Rindenbrüter-Plage werden, die dann die Nachbargrundstücke befällt. Aber auch das heißt nicht, dass Sie abgestorbene Bäume, auch wenn der Käfer in ihnen haust, fällen müssen. Im Gegenteil. Ein gewisser Anteil an Totholz ist gewünscht und wirkt sich sehr positiv auf den Rest des Waldes aus. Denn die Bäume geben z.B. vielen Vögeln und Insekten Unterschlupf und Nahrung. Wen Sie Spaß an einem naturbelassenen Wald haben, kann Ihnen in dieser Hinsicht keiner etwas vorschreiben.
@ „Baumhaus„: Das ist der Traum eines jeden erwachsenen Jungens. Aber wir sind nicht in den USA oder auf DMAX. Ein Baumhaus wird mit ziemlicher Sicherheit Ärger herauf beschwören. Sie haben dann wechselseitig den Jagdpächter, den Förster und/oder die untere Baubehörde am Hals. Zwar kennt keiner von denen so richtig die Gesetzeslage (noch am ehesten die untere Baubehörde, die Ihnen dann mit dem §35 aus dem BauGB „Bauen im Außenbereich“ kommen wird), aber es wird Ärger geben! Und am Ende können Sie dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles wieder abbauen.
@ „Übernachten/Feuer„: Das ist in dem Waldbesitzer in der Tat erlaubt! Schauen Sie dazu am besten in das jeweilige Landeswaldgesetz Ihres Bundeslandes. Es kann regional jahreszeitliche Einschränkungen hinsichtlich offenen Feuers im Wald geben.
@ „Umzäunen“: Ein Waldstück ist kein Schrebergarten. Nur ein Wildzaun ist genehmigungsfrei. Hier die Vorgaben.
LG – der Wald-Prinz
Hallo zusammen und ebenfalls von mir ein Lob und Dank für die hilfreichen, toll geschriebenen Seiten hier. Was mich zunächst interessiert und ich sag schon mal danke für alle netten Kommentare: wie ist das mit der Nutzungsbindung in einem „ausgeguckten“ Waldstück? Bin ich an eine bestimmte Nutzung gebunden? Muss ich regelmäßige Arbeiten verrichten, zB Bäume fällen und neu pflanzen, Bodenpflege bzw Aufräumen, oder könnte ich „mein“ Stück Wald auch als Freizeitgrundstück erwerben und mir ein Baumhaus bauen und die Abgeschiedenheit dort genießen? Bspw am Wochenende oder mal 1 Woche dort verweilen und auch schlafen? Was wäre mit einer Feuerstelle? Ist dies generell verboten innerhalb einer bewachsenen Baumfläche? Sprich, wenn ich Lagerfeuer möchte bräuchte ich offene Wiesenflächen? Dürfte man sein Waldstück so ohne weiteres umzeunen? Das sind Fragen, die mich beschäftigen. Ich bin gespannt, ob jemand was schreibt. Es grüßt Euch Sebastian
Hallo „Interessierter“,
als Wald-Käufer zucken wir innerlich immer zusammen, wenn der Verkäufer ein Wald-Gutachten in den Händen hält. Das bedeutet in erster Linie „teuer“. Das Problem ist, dass der Förster immer ein hervorragendes Verständnis des Waldstücks und der individuellen Situation besitzt, aber die Marktpreise nicht kennt. Wenn ich als Käufder nicht wild entschlossen bin, endlich ein Waldstück zu besitzen – koste es was es wolle – will man den Preis aus dem Gutachten in der Regel nicht bezahlen. Das Gutachten spiegelt den Wert des Waldes wider, wenn man das gesamte Holz auf einen (Kahl)Schlag verkaufen würde, plus den Bodenwert. In der Praxis hat man als Käufer alleine rund 10% Nebenkosten zu tragen (i.w. Notar + Grunderwebsteuer). Dann wird man das Stück natürlich nicht platt machen wollen, sondern das Holz im Rahmen von regelmäßigen Durchforstungen entnehmen. Gerade bei kleineren Stücken fällt es dann aber sehr schwer, den optimalen Preis für das Holz zu erzielen, da bei der Durchforstung nicht alles nach den preisoptimalen Sortimenten ausgehalten wird/werden kann. Dafür sind die Mengen dann meist zu klein. Hinzu kommt, dass Sie als Käufer die Unwägbarkeiten von Wind & Wetter als Risiko zu tragen haben.
Fazit: Insbesondere als unbedarfter Verkäufer kann es durchaus Sinn machen, den niedrigen dreistelligen Betrag für ein Waldgutachten zu investieren. Ein wenig unter Wert kann man dann immer noch verkaufen. Vielleicht trifft man dann auf einen ebenfalls unbedarften Käufer, der froh ist, etwas Neutrales als Anhaltspunkt in der Hand zu haben. Aks Käufer ist ein Verkäufer mit Wertgutachten in der Hand meist nur schwer von diesem Preispunkt abzubringen.
LG – der Wald-Prinz
Hallo,
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel für nicht-Fachkundige Waldbesitzer.
Wie sind die Erfahrungswerte bei der Bewertung durch einen Förster? Wie viel kostet ein solches Gutachten? Lohnt es sich bei einem Wald von 5000m2?
Viele Grüße
Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, welche Rechte und Pflichten ich eigentlich auf meinem eigenen Waldgrundstück habe? bzw. wo das steht?
Danke + Gruß
Lieber Wald-Prinz!
vielen Dank für die hervorragenden Tipps auf dem Weg zum eigenen Wald. Von der Motivationserkenntnis bis zur passenden Anzeige: es hat alles genau so funktioniert und die Stadt und das Forstamt haben ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, so dass wir nun stolzer Besitzer von 23ar Buchenwald (alle >40cm) sind. Von der Anzeige am 26.03. bis zur Umschreibungsurkunde am 20.05.14.
Am Ort sind wir nun die Prinzen: Was, Wald kann man kaufen? Na sowas! Wir dachten, das gehört alles der Stadt.
Nachdem wir uns beim Notar gleich die Namen der Nachbarn geben haben lassen, haben wir uns schon bei Allen vorgestellt und haben so einen Eindruck gewonnen, wie die ihren Wald sehen und bewirtschaften. Einer ist einem Verkauf nicht abgeneigt, so dass wir unserem Ziel von einem halben bis dreiviertel Hektar schon wieder ein Stück näher sind.
Der nächste Schritt ist nun, sich mit den „Naturschutz/Förster/Jäger“-Beziehungen ein wenig auseinander zu setzen, damit einem stressfreien miteinander ab Herbst im Wald nichts entgegensteht.
Nochmals vielen Dank. Als Berater fand ich die Anleitung „Waldgrundstück kaufen: 5 Schritte zum eigenen Wald“ genau das Richtige für mich.
Viele Grüße
In meinem Umfeld hat gerade jemand Wald geerbt und hat scheinbar auch einen Käufer gefunden. Ich soll den Preis verhandeln bzw. erst einmal herausfinden, was denn ein paar Hektar Fichte mit 90 jährigem Bestand wert sein könnte. Ein wenig schlauer bin ich dank Ihrer Seite geworden. Vielen Dank für die vielen Informationen.
Wenn ich das mal kurz zusammenfasse, ermittle ich den Bodenwert der in etwa vergleichbar mit Ackkerland ist und addiere die geschätzten Festmeter Holz. Muss ich die Erntekosten abziehen? Ich gehe mal davon aus.
Haben Sie dazu ein paar Faustformeln parat? Ich will mir das Waldstück demnächst mal ansehen und will vorab schon mal wissen, auf was man da so achtet.
Vielen Dank für diesen wirklich hilfreichen Artikel!!